Das RAPEX-System im Jahr 2019 – ein Überblick

Vor dem Hin­ter­grund der Aktua­li­sie­rung der Leit­li­ni­en des „Rapid Exch­an­ge of Information“-Systems (RAPEX) Ende 2018 sol­len im Fol­gen­den die wesent­li­chen Eck­punk­te des „neu­en“ RAPEX-Systems zusam­men­fas­send dar­ge­stellt werden.

Anwen­dungs­be­reich

Bezüg­lich des Anwen­dungs­be­reichs des RAPEX-Systems stel­len die neu­en Leit­li­ni­en aus­drück­lich klar, dass sie nicht nur Verbraucher- oder sog. Migra­ti­ons­pro­duk­te umfas­sen. Pro­duk­te, die einer Har­mo­ni­sie­rungs­rechts­vor­schrift der EU unter­lie­gen, sind unab­hän­gig davon, ob sie für Ver­brau­cher oder gewerb­li­che Nut­zer bestimmt sind, in RAPEX zu melden.

Pflicht­mel­dun­gen

Eine RAPEX-Meldung ist für die Behör­den ver­pflich­tend, wenn kumu­la­tiv die fol­gen­den Kri­te­ri­en erfüllt sind

  • wenn das Pro­dukt ein Verbraucher- oder Migra­ti­ons­pro­dukt ist oder einer Har­mo­ni­sie­rungs­rechts­vor­schrift der EU unterliegt,
  • wenn frei­wil­li­ge oder obli­ga­to­ri­sche prä­ven­ti­ve / restrik­ti­ve Maß­nah­men bzgl. des Pro­duk­tes ergrif­fen wurden,
  • wenn das Pro­dukt ein erns­tes Risi­ko für die Gesund­heit und Sicher­heit oder, sofern das Pro­duk­te einer Har­mo­ni­sie­rungs­rechts­vor­schrift der EU unter­fällt, für ande­re maß­geb­li­che öffent­li­che Inter­es­sen dar­stellt und
  • wenn nicht aus­ge­schlos­sen wer­den kann, dass die Aus­wir­kun­gen des Risi­kos über das Hoheits­ge­biet des jewei­li­gen Mit­glied­staa­tes hinausgehen

Dar­über hin­aus ist die Mel­dung für Verbraucher- oder Migra­ti­ons­pro­duk­te für die Behör­den ver­pflich­tend, wenn

  • das Pro­dukt obli­ga­to­ri­schen prä­ven­ti­ven bzw. restrik­ti­ven Maß­nah­men unterliegt,
  • die Maß­nah­men nicht ander­wei­tig gemel­det wer­den müs­sen und
  • das Pro­dukt ent­we­der ein gerin­ge­res als erns­tes Risi­ko dar­stellt, des­sen Aus­wir­kun­gen über das Hoheits­ge­biet des Mit­glied­staa­tes hin­aus­ge­hen oder hin­aus­ge­hen kön­nen oder
  • das Pro­dukt ein erns­tes Risi­ko dar­stellt, das sich ledig­lich lokal auswirkt

Optio­na­le Meldungen

Eine RAPEX-Meldung wird den Behör­den aus­drück­lich emp­foh­len, wenn ein gerin­ge­res als erns­tes Risi­ko vor­liegt und

  • gegen­über einem Verbraucher- oder Migra­ti­ons­pro­dukt frei­wil­li­ge Maß­nah­men ergrif­fen wur­den oder
  • gegen­über einem Pro­dukt, das einer Har­mo­ni­sie­rungs­rechts­vor­schrift der EU unter­fällt, frei­wil­li­ge oder obli­ga­to­ri­sche Maß­nah­men ergrif­fen wurden.

Im Sin­ne der Kohä­renz des Mel­de­sys­tems sieht es die EU-Kommission als die prag­ma­tischs­te Lösung an, dass das RAPEX-System sämt­li­che Maß­nah­men gegen­über gefähr­li­chen Pro­duk­ten ent­hält – unab­hän­gig davon, ob ein erns­tes oder gerin­ge­res Risi­ko vorliegt.

Risi­ko­be­wer­tung

Die bis­he­ri­ge Risi­ko­be­wer­tung hat wei­ter­hin Bestand. Mit Blick auf Pro­duk­te, die einer Har­mo­ni­sie­rungs­rechts­vor­schrift der EU unter­lie­gen, wird zusätz­lich auf die „EU-weite all­ge­mei­ne Risi­ko­be­wer­tungs­me­tho­dik“ hin­ge­wie­sen. Die­se ist im Kern mit der „RAPEX-Methodik“ ver­gleich­bar, schließt zusätz­lich jedoch Risi­ken für ande­re maß­geb­li­che öffent­li­che Inter­es­sen ein, die bezüg­lich die­ser Pro­duk­te zu beach­ten sind.

Hin­wei­se für die Praxis

Die Kon­kre­ti­sie­run­gen der Leit­li­ni­en zei­gen, dass die Kom­mis­si­on eher „zu viel“ als „zu wenig“ RAPEX-Meldungen sei­tens der Behör­den anstrebt, was sich ins­be­son­de­re bzgl. der emp­foh­le­nen Mel­dun­gen von Pro­duk­ten mit einem gerin­ge­ren Risi­ko zeigt.

Auch wenn sich die RAPEX-Leitlinien wie bis­her grund­sätz­lich an Behör­den rich­ten, soll­ten Her­stel­ler und Impor­teu­re die Leit­li­ni­en bei der Bewer­tung des poten­ti­el­len Risi­kos den­noch berück­sich­ti­gen und ent­spre­chen­des Wis­sen auf­bau­en. Eine vali­de und belast­ba­re Risi­ko­ein­schät­zung bil­det die Grund­la­ge, um den Mel­de­pflich­ten gegen­über den Behör­den beim Ergrei­fen etwa­iger Maß­nah­men auf­grund eines risi­ko­be­haf­te­ten Pro­duk­tes nach­zu­kom­men, und wird vor dem Hin­ter­grund der Stoß­rich­tung der neu­en Leit­li­ni­en daher wei­ter an Bedeu­tung gewinnen.

Wei­ter­füh­ren­de Links

EU-weite all­ge­mei­ne Risikobewertungsmethodik

„Leit­li­ni­en für die Risikobewertung“-Tool der EU-Kommission

Safe­ty Gate (ehe­mals RAPEX-Website zur exter­nen Kommunikation)

Leit­li­ni­en für die Unternehmensmeldung

„Busi­ness Gate­way“ zur Mel­dung von ergrif­fe­nen Maß­nah­men an die zustän­di­gen Behörden

zurück

Bleiben Sie
up to date

Wir verwenden Ihre E-Mail-Adresse ausschließlich für den Versand unseres Newsletters. Sie können Ihre Einwilligung hierfür jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.