Must-have für die Zuliefererindustrie
Zweiter Beitrag unserer dreiteiligen Reihe zum versicherungsrechtlichen Risikomanagement
Hintergrund
Stellen Sie sich vor, Sie sind Produzent von Glasflaschen, die Sie an eine Vielzahl von Getränkeherstellern verkaufen. Da die Flaschen eine zu geringe Wandstärke haben, platzen sie bei einem Kunden, der die Flaschen mit Mineralwasser befüllt. Arbeiter des Getränkeherstellers werden verletzt, Sachschäden entstehen am abgefüllten Wasser, das nun mit Glassplittern verdreckt ist. Zunächst können Sie aufatmen, da die Haftungsrisiken für Personen- und Sachschäden Dritter in der Betriebshaftpflichtversicherung versichert. Was aber ist mit den Kosten, die durch die Vernichtung der Rohstoffe und für die Flaschenherstellung und Wasserabfüllung entstanden sind?
Oder wie verhält es sich, wenn ein Zulieferer mangelhafte Gummidichtungen verkauft, die millionenfach und weltweit in Autokarosserien verbaut werden? Seinen Kunden, denen er mangelfreie Gummidichtungen schuldet, muss der Zulieferer neue Produkte liefern und die Kosten hierfür selbst tragen, da dieses Risiko auch in der Betriebshaftpflichtversicherung nicht versichert werden kann. Was aber ist mit den Lohn- und Arbeitskosten, die dadurch entstehen, dass die Gummidichtungen bei dem Kunden aus den Karosserien entfernt und die mangelfreien Dichtungen wieder eingebaut werden müssen?
Diese Beispiele verdeutlichen, dass Hersteller und Zulieferer, deren Erzeugnisse keine Endprodukte sind, sondern beim Abnehmer einer weiteren Be- oder Verarbeitung unterzogen werden, speziellen Haftungsrisiken unterliegen, die in der konventionellen Betriebshaftpflichtversicherung nicht versichert sind, mitunter aber existenzbedrohend sein können.
Den passenden Versicherungsschutz stellen die Versicherer mit der so genannten erweiterten Produkthaftpflichtversicherung zur Verfügung.
Neben den konventionellen Produkthaftpflichtrisiken kann der Versicherungsschutz in der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung um bestimmte vertragliche Haftungstatbestände und um echte Vermögensschäden erweitert werden. Schäden, die dann beispielsweise durch die Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung eines Produkts beim Abnehmer entstehen, aber auch die Ein – und Ausbaukosten, die im Zuge von Nachbesserungsarbeiten anfallen können, werden im Schadensfall vom Versicherer übernommen.
Praxishinweis
Für Unternehmen, die keine Endprodukte herstellen, stellt die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung eine sinnvolle Ergänzung ihres Versicherungsschutzes dar. Voraussetzung ist, dass die eigene Haftungsexposition regelmäßig überprüft und an geänderte Umstände angepasst wird, um im Schadensfall gewappnet zu sein. Zu berücksichtigen ist in diesem Rahmen auch, dass die Erzeugnisse beim Abnehmer mehrere Fertigungsstufen unterschiedlichster Art durchlaufen können, so dass eine Kombination mehrerer Erweiterungsbausteine erforderlich sein kann, um sämtliche Risiken abzufangen.
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