Die EU meint es ernst mit dem Umweltschutz!

Update – Ver­ord­nung über ent­wal­dungs­freie Lieferketten

Das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren für den Ver­ord­nungs­vor­schlag über ent­wal­dungs­freie Lie­fer­ket­ten vom 17.11.2021 (wir berich­te­ten) im Rah­men des Green Deal schrei­tet vor­an. Am 14. Sep­tem­ber 2022 erfolg­te die ers­te Lesung im Ple­num des EU-Parlaments, wobei das Ple­num einem Kom­pro­miss­vor­schlag zuge­stimmt hat, der eine deut­li­che Aus­wei­tung des Anwen­dungs­be­reichs des Ent­wurfs vor­sieht. Bereits im Juni hat­te der Minis­ter­rat eine all­ge­mei­ne Aus­rich­tung zum Ver­ord­nungs­vor­schlag der EU-Kommission ver­öf­fent­licht, die den Gesetz­ge­bungs­pro­zess beschleu­ni­gen kann. Dies zeigt die Rele­vanz der The­ma­tik auf EU-Ebene.

Bereits vor der ers­ten Lesung des Ver­ord­nungs­ent­wurfs im Ple­num des euro­päi­schen Par­la­ments hat­te sich der Rat der Euro­päi­schen Uni­on am 28. Juni 2022 auf eine sog. all­ge­mei­ne Aus­rich­tung (poli­ti­sche Eini­gung) fest­ge­legt, die die Aus­gangs­po­si­ti­on für die wei­te­ren Ver­hand­lun­gen des Rates im Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren dar­stellt. In die­sem Zuge einig­te sich der Rat auf eine mode­ra­te Aus­wei­tung des Anwen­dungs­be­reichs der Ver­ord­nung, sodass die in Annex I genann­ten rele­van­ten Erzeug­nis­se zukünf­tig u.a. auch Holz­koh­le, Holz­wol­le und Holz­mehl erfas­sen. Nach der Aus­rich­tung des Rates sol­len ver­bind­li­che Sorg­falts­pflich­ten für alle Markt­teil­neh­mer und Händ­ler gel­ten. Bei der Erstel­lung der Sorg­falts­er­klä­run­gen wird den KMUs die Mög­lich­keit gege­ben, sich auf grö­ße­re Wirt­schafts­be­tei­lig­te zu ver­las­sen. Gleich­zei­tig wur­den die Schwel­len­wer­te für die obli­ga­to­ri­schen Kon­trol­len durch die zustän­di­gen Behör­den und Min­dest­kon­troll­ni­veaus gemin­dert. Dar­über hin­aus wur­de die Errich­tung eines Benchmarking-Systems abge­stimmt, wonach das Ent­wal­dungs­ri­si­ko in der EU sowie in Dritt­staa­ten in drei Kate­go­rien “gering”, “nor­mal” und “hoch” ein­ge­stuft wer­den soll, an denen sich zukünf­tig sowohl der Umfang der Prü­fungs­in­ten­si­tät durch die Behör­den als auch der Umfang der ein­zu­hal­ten­den Sorg­falts­pflich­ten durch die Wirt­schafts­ak­teu­re aus­rich­ten soll. Im Übri­gen wur­de ein stär­ke­rer Fokus auf die Men­schen­rech­te gelegt.

Auch das euro­päi­sche Par­la­ment hat am 14.09.2022 in der ers­ten Lesung sei­nen Stand­punkt fest­ge­legt und einem Kom­pro­miss­vor­schlag des ENVI-Ausschusses des Par­la­ments zuge­stimmt, der deut­lich stren­ger als die For­de­run­gen des Rates aus­fällt. Die­ser sieht eine deut­li­che Aus­wei­tung des sach­li­chen Anwen­dungs­be­reichs vor und möch­te in Zukunft auch Schwei­ne­fleisch, Scha­fe und Zie­gen, Geflü­gel, Mais, Kau­tschuk, Holz­koh­le und bedruck­te Papier­pro­duk­te als Roh­stoff und/oder Erzeug­nis regu­liert sehen. Beson­ders für die Pra­xis rele­vant ist die Vor­ver­le­gung des rele­van­ten Stich­tags, zu dem die neu­en Regeln beach­tet wer­den müs­sen: die­ser wur­de vom 31.12.2020 um ein Jahr auf den 31. Dezem­ber 2019 vor­ver­legt, was zur Fol­ge hät­te, dass nach dem Inkraft­tre­ten der neu­en Ver­ord­nung kei­ne Roh­stof­fe und/oder Erzeug­nis­se mehr auf den Markt gelan­gen dür­fen, die auf Ent­wal­dung oder Wald­schä­di­gung beru­hen. Einig­keit mit dem Rat besteht dahin­ge­hend, dass Men­schen­rech­te und die Rech­te indi­ge­ner Völ­ker stär­ker in den Fokus genom­men wer­den müssen.

Fazit

Es bleibt abzu­war­ten, ob der Rat den Stand­punkt des Par­la­ments annimmt und die Ver­ord­nung zeit­nah erlas­sen wird. Auf­grund der offen­sicht­lich mas­si­ven Dif­fe­ren­zen zwi­schen den ver­schie­de­nen Stand­punk­ten dürf­ten jedoch wei­te­re Ver­hand­lun­gen und eine zwei­te Lesung im Par­la­ment erfor­der­lich wer­den, die bereits inner­halb von drei Mona­ten statt­fin­den könn­te. Mit dem neu­en Ver­ord­nungs­vor­schlag stellt die EU jeden­falls klar, dass es ihr mit dem Umwelt- und Arten­schutz sehr ernst ist.

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