Die Maschi­nen­richt­li­nie – eine Über­ar­bei­tung von Nöten?

Von der Erfor­der­lich­keit von Neue­run­gen in den Berei­chen IoT und AI im Anwen­dungs­be­reich der Maschinenrichtlinie

Die Richt­li­nie des Euro­päi­schen Par­la­ments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschi­nen 2006/42/EG, all­ge­mein bekannt als Maschi­nen­richt­li­nie (MRL), ist die zen­tra­le euro­päi­sche Norm zur Rege­lung von Pro­duk­ten des Maschi­nen­baus. Sie wur­de seit der Ver­ab­schie­dung der ursprüng­li­chen Fas­sung im Jahr 1989 (89/392/EWG) mehr­fach über­ar­bei­tet und seit dem Jahr 2015, nach sechs Jah­ren der Umset­zung, im Ein­klang mit dem Regu­la­to­ry Fit­ness and Per­for­mance (REFIT)-Programm der Kom­mis­si­on eva­lu­iert. Ziel die­ser Bewer­tung war es, die Leis­tung der Maschi­nen­richt­li­nie seit ihrem Inkraft­tre­ten zu ana­ly­sie­ren und auch ihre Eig­nung für die­se Tech­no­lo­gien, ins­be­son­de­re für die künst­li­che Intel­li­genz (KI) und das Inter­net der Din­ge (IoT), zu ana­ly­sie­ren. Bewer­tet wur­de die Leis­tung der Richt­li­nie nach fünf Kri­te­ri­en: Rele­vanz, Wirk­sam­keit, Effi­zi­enz, Kohä­renz und EU-Mehrwert. Seit dem 7. Mai liegt das Arbeits­pa­pier der EU-Kommission vor.

Im Ergeb­nis wur­de fest­ge­stellt, dass die Richt­li­nie ihre Rele­vanz im Lau­fe der Zeit zwar bewahrt hat und kon­zep­tio­nell gut geeig­net ist, mit Inno­va­tio­nen umzu­ge­hen, da sie sich auf die Grund­sät­ze des neu­en Kon­zepts stützt.

Es wur­den jedoch auch die Anfor­de­run­gen der Richt­li­nie an neue digi­ta­le Tech­no­lo­gien beleuch­tet, die zuneh­mend alle Berei­che unse­res Lebens und so auch die Indus­trie durch­drin­gen. Das Ergeb­nis dort war weit weni­ger ein­deu­tig. So wur­de fest­ge­stellt, dass im Rah­men der Mensch-Maschine-Zusammenarbeit ins­be­son­de­re KI-Roboter auf­grund ihrer mecha­nisch beweg­ten Tei­le wesent­lich höhe­re Risi­ken dar­stel­len, als rei­ne Software-KI-Systeme, da KI-Roboter ein zuneh­mend auto­no­mes und selbst­ler­nen­des Ver­hal­ten zei­gen und ihre Umge­bung inter­pre­tie­ren, mit Men­schen inter­agie­ren, neue Ver­hal­tens­wei­sen erler­nen und Aktio­nen auto­nom und ohne mensch­li­ches Ein­grei­fen aus­füh­ren können. 

Zwar soll es schon eine gan­ze Rei­he har­mo­ni­sier­ter euro­päi­schen Nor­men für Robo­ter für Industrie- und Ver­brau­cher­an­wen­dun­gen geben, durch deren Anwen­dung die Sicher­heit die­ser Sys­te­me gewähr­leis­tet wer­den kann. Den­noch stell­te sich im Rah­men der Eva­lu­ie­rung die grund­sätz­li­che Fra­ge, inwie­weit die bestehen­den grund­le­gen­den Anfor­de­run­gen der MRL die Anfor­de­run­gen an die Sicher­heit und Zuver­läs­sig­keit von KI-gesteuerten Sys­te­men sowie die poten­zi­el­len Risi­ken für Sys­te­me in einem IoT-Ökosystem umfas­send widerspiegeln.

So wer­den heu­te bei­spiels­wei­se eini­ge indus­tri­el­le Pro­zes­se bequem über mobi­le Apps gesteu­ert. Sol­che Fern­be­die­nun­gen kön­nen zwar die Effi­zi­enz der Pro­duk­ti­on erhö­hen, aber sie schaf­fen auch Zie­le für Cyber-Angriffe. Dies bedeu­tet, dass die Cyber­si­cher­heit einen direk­ten Ein­fluss auf die Sicher­heit am Arbeits­platz und im Umgang mit Maschi­nen hat und dass die Cyber­si­cher­heit von indus­tri­el­len Steue­rungs­sys­te­men und Netz­wer­ken daher zur Vor­aus­set­zung gewor­den ist. 

Aus­blick

In einem digi­ta­len Markt, der zuneh­mend durch IoT- und KI-gestützte Sys­te­me getrie­ben wird, ist die Anfäl­lig­keit für Cyber­at­ta­cken von Fabri­ken und kri­ti­schen Infra­struk­tu­ren de fac­to ein Pro­blem. Die Eva­lu­ie­rung zeigt zwar, dass die Richt­li­nie Inno­va­tio­nen seit ihrem Inkraft­tre­ten weit­ge­hend oder voll­stän­dig berück­sich­tigt hat und bewäl­ti­gen konn­te, doch ist es durch­aus mög­lich, dass eini­ge sich aus den neu­en digi­ta­len Tech­no­lo­gien erge­ben­den Risi­ken die Gren­zen des bestehen­den Pro­dukt­si­cher­heits­rah­mens überschreiten.

Für Her­stel­ler bedeu­tet das vor allem, dass die oben beschrie­be­nen Bedro­hun­gen und Schwach­stel­len anhand des jeweils aktu­el­len Stand der Tech­nik bereits in der Risi­ko­be­ur­tei­lung und der Ent­wick­lungs­pha­se durch den Ein­satz von “secu­ri­ty by design”-Lösun­gen berück­sich­tigt und soweit mög­lich besei­tigt wer­den. Dar­über hin­aus ist von gro­ßer Bedeu­tung, dass der Stand der Tech­nik durch die deut­lich rasche­re Ent­wick­lung von ein­schlä­gi­gen har­mo­ni­sier­ten Nor­men auf inter­na­tio­na­ler und natio­na­ler Ebe­ne lau­fend fort­ent­wi­ckelt wird.

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