Face­book, Twit­ter & Co. – Risi­ken für Unter­neh­men bei gemein­sa­mer Verantwortlichkeit

“Sozia­le Netz­wer­ke – wie Face­book, Twit­ter oder Lin­ke­dIn – sind für die Tätig­keit vie­ler Unter­neh­men all­täg­lich oder sogar essen­zi­ell. Ins­be­son­de­re im Recrui­ting, Mar­ke­ting oder in der Kun­den­kom­mu­ni­ka­ti­on kann oft nicht ohne weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen auf die Nut­zung von sozia­len Netz­wer­ken ver­zich­tet wer­den. Gleich­zei­tig sind damit für Unter­neh­men daten­schutz­recht­li­che Risi­ken ver­bun­den. Nach der weit­rei­chen­den EuGH-Rechtsprechung zu Art. 26 DSGVO bedeu­ten die gemein­sa­me Ver­ant­wort­lich­keit und die damit ver­bun­de­nen Rechts­fol­gen für Unter­neh­men gro­ße Her­aus­for­de­run­gen. Der Bei­trag fokus­siert die Risi­ken einer gemein­sa­men Ver­ant­wort­lich­keit für Unter­neh­men bei der Nut­zung von sozia­len Netz­wer­ken und gibt Hand­lungs­emp­feh­lun­gen zur Risikominimierung.”

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