Haf­tung im Blick – Ver­si­che­rung im Rücken

Rück­ru­fe, Pro­dukt­haf­tung, Lie­fer­stö­run­gen – Zulie­fe­rer in der Auto­mo­bil­in­dus­trie ste­hen unter wach­sen­dem Druck

Rück­ru­fe, Pro­dukt­haf­tung, Lie­fer­stö­run­gen – die poten­zi­el­len Risi­ken sind viel­fäl­tig und teu­er. Wer hier nicht aus­rei­chend abge­si­chert ist, geht schnell ein hohes wirt­schaft­li­ches Risi­ko ein. Ver­si­che­run­gen sind daher kein „nice to have“, son­dern ein zen­tra­ler Bau­stein der unter­neh­me­ri­schen Risikovorsorge.

Viel­fäl­ti­ge Haftungsrisiken

Zulie­fe­rer wer­den regel­mä­ßig auf ver­schie­de­nen recht­li­chen Grund­la­gen für Schä­den zur Ver­ant­wor­tung gezo­gen wer­den: Zulie­fe­rer haf­ten delikt­isch für Schä­den, die durch ihre Pro­duk­te ent­ste­hen – bei­spiels­wei­se im Fall von (Fremd-)Rückrufen, für die der Zulie­fe­rer in Regress genom­men wird. Zudem haf­tet ein Zulie­fe­rer gemäß Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz für Personen- und Sach­schä­den durch feh­ler­haf­te Pro­duk­te. Dar­über hin­aus wird der Zulie­fe­rer oft ver­trag­lich in die Haf­tung genom­men, wenn Pflich­ten gegen­über Kun­den ver­letzt wer­den. Die Haf­tungs­ri­si­ken sind viel­fäl­tig und wer­den durch umfang­rei­che Kun­den­vor­ga­ben verschärft.

Vor­ga­ben der Kun­den & „Sand­wich­po­si­ti­on“ des Zulieferers

In Kun­den­ver­trä­gen sind ver­si­che­rungs­be­zo­ge­ne Anfor­de­run­gen mit­hin kei­ne Sel­ten­heit. Sie sind aber oft unklar gestal­tet und füh­ren regel­mä­ßig zu Unsi­cher­hei­ten und Miss­ver­ständ­nis­sen in Bezug auf Haf­tung und Deckung. In man­chen Ver­trä­gen wird von Zulie­fe­rern ver­langt „ange­mes­se­nen Ver­si­che­rungs­schutz“ zu gewäh­ren – ohne dass beschrie­ben wird, wann der Ver­si­che­rungs­schutz als „ange­mes­sen“ ange­se­hen wer­den kann. In ande­ren Ver­trä­gen sind dage­gen kon­kre­te Poli­cen oder Min­dest­de­ckungs­sum­men vor­ge­se­hen, die mög­li­cher­wei­se gar nicht auf die kon­kre­te Lie­fer­be­zie­hung zwi­schen den Ver­trags­part­nern abge­stimmt sind. Beson­ders bri­sant wird es dann, wenn Zulie­fe­rer einer­seits über­zo­ge­ne Haf­tungs­ri­si­ken tra­gen müs­sen, ande­rer­seits zusätz­li­che (ver­trag­li­che) Risi­ken dadurch ent­ste­hen, wenn Ver­si­che­rungs­an­for­de­run­gen aus dem Ver­trag nicht (voll­stän­dig) erfüllt wer­den. Die­se „Sand­wich­po­si­ti­on“ wird so schnell zum finan­zi­el­len Minen­feld für den Zulie­fe­rer. Umso wich­ti­ger ist es, die tat­säch­li­chen Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen den ver­trag­li­chen Anfor­de­run­gen gegenüberzustellen.

Haf­tung & Deckung

Ver­si­che­run­gen sind ein zen­tra­les Instru­ment zur finan­zi­el­len Absi­che­rung – sie erset­zen jedoch nicht die Haf­tung. Das bedeu­tet: Wer ver­trag­lich oder gesetz­lich haf­tet, bleibt im Grund­satz ver­pflich­tet, auch wenn eine Ver­si­che­rung besteht. Die Poli­ce deckt regel­mä­ßig nur das finan­zi­el­le Risi­ko ab – und das auch nur inso­weit, wie es vom kon­kre­ten Ver­si­che­rungs­ver­trag gedeckt ist.

Gera­de im prak­ti­schen Dau­er­bren­ner „Pro­dukt­rück­ruf“ zeigt sich regel­mä­ßig ein kri­ti­scher Punkt: Die ver­trag­li­chen Haf­tungs­ri­si­ken eines Unter­neh­mens (z. B. aus Kun­den­ver­trä­gen) und die tat­säch­lich ver­si­cher­te Deckung (aus der Poli­ce) stim­men an wesent­li­chen Stel­len nicht über­ein. Schon der Begriff „Rück­ruf“ wird oft ver­schie­den defi­niert und ent­spre­chend ange­wandt. Die Fol­ge: Es dro­hen erheb­li­che Deckungs­lü­cken. Des­halb ist es essen­zi­ell, dass Kun­den­ver­trä­ge und Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge sorg­fäl­tig auf­ein­an­der abge­stimmt sind. Ein voll­stän­di­ger Gleich­lauf zwi­schen Haf­tung und Deckung wird in der Pra­xis zwar sel­ten erreicht – aber je näher sie bei­ein­an­der­lie­gen, des­to bes­ser las­sen sich Risi­ken steu­ern und finan­zi­el­le Belas­tun­gen im Ernst­fall vermeiden.

Fazit

Ver­si­che­run­gen und Deckungs­fra­gen sind kei­ne rein admi­nis­tra­ti­ven The­men – sie gehö­ren zu wich­ti­gen Stell­schrau­ben im Risi­ko­ma­nage­ment. Wer Ver­trä­ge und Poli­cen – auch unter Hin­zu­zie­hung von Mak­lern – mög­lichst auf­ein­an­der abstimmt, redu­ziert nicht nur das Haf­tungs­ri­si­ko, son­dern stärkt auch sei­ne ope­ra­ti­ve Sta­bi­li­tät und Marktposition.

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