Rückrufe, Produkthaftung, Lieferstörungen – Zulieferer in der Automobilindustrie stehen unter wachsendem Druck
Rückrufe, Produkthaftung, Lieferstörungen – die potenziellen Risiken sind vielfältig und teuer. Wer hier nicht ausreichend abgesichert ist, geht schnell ein hohes wirtschaftliches Risiko ein. Versicherungen sind daher kein „nice to have“, sondern ein zentraler Baustein der unternehmerischen Risikovorsorge.
Vielfältige Haftungsrisiken
Zulieferer werden regelmäßig auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen für Schäden zur Verantwortung gezogen werden: Zulieferer haften deliktisch für Schäden, die durch ihre Produkte entstehen – beispielsweise im Fall von (Fremd-)Rückrufen, für die der Zulieferer in Regress genommen wird. Zudem haftet ein Zulieferer gemäß Produkthaftungsgesetz für Personen- und Sachschäden durch fehlerhafte Produkte. Darüber hinaus wird der Zulieferer oft vertraglich in die Haftung genommen, wenn Pflichten gegenüber Kunden verletzt werden. Die Haftungsrisiken sind vielfältig und werden durch umfangreiche Kundenvorgaben verschärft.
Vorgaben der Kunden & „Sandwichposition“ des Zulieferers
In Kundenverträgen sind versicherungsbezogene Anforderungen mithin keine Seltenheit. Sie sind aber oft unklar gestaltet und führen regelmäßig zu Unsicherheiten und Missverständnissen in Bezug auf Haftung und Deckung. In manchen Verträgen wird von Zulieferern verlangt „angemessenen Versicherungsschutz“ zu gewähren – ohne dass beschrieben wird, wann der Versicherungsschutz als „angemessen“ angesehen werden kann. In anderen Verträgen sind dagegen konkrete Policen oder Mindestdeckungssummen vorgesehen, die möglicherweise gar nicht auf die konkrete Lieferbeziehung zwischen den Vertragspartnern abgestimmt sind. Besonders brisant wird es dann, wenn Zulieferer einerseits überzogene Haftungsrisiken tragen müssen, andererseits zusätzliche (vertragliche) Risiken dadurch entstehen, wenn Versicherungsanforderungen aus dem Vertrag nicht (vollständig) erfüllt werden. Diese „Sandwichposition“ wird so schnell zum finanziellen Minenfeld für den Zulieferer. Umso wichtiger ist es, die tatsächlichen Versicherungsbedingungen den vertraglichen Anforderungen gegenüberzustellen.
Haftung & Deckung
Versicherungen sind ein zentrales Instrument zur finanziellen Absicherung – sie ersetzen jedoch nicht die Haftung. Das bedeutet: Wer vertraglich oder gesetzlich haftet, bleibt im Grundsatz verpflichtet, auch wenn eine Versicherung besteht. Die Police deckt regelmäßig nur das finanzielle Risiko ab – und das auch nur insoweit, wie es vom konkreten Versicherungsvertrag gedeckt ist.
Gerade im praktischen Dauerbrenner „Produktrückruf“ zeigt sich regelmäßig ein kritischer Punkt: Die vertraglichen Haftungsrisiken eines Unternehmens (z. B. aus Kundenverträgen) und die tatsächlich versicherte Deckung (aus der Police) stimmen an wesentlichen Stellen nicht überein. Schon der Begriff „Rückruf“ wird oft verschieden definiert und entsprechend angewandt. Die Folge: Es drohen erhebliche Deckungslücken. Deshalb ist es essenziell, dass Kundenverträge und Versicherungsverträge sorgfältig aufeinander abgestimmt sind. Ein vollständiger Gleichlauf zwischen Haftung und Deckung wird in der Praxis zwar selten erreicht – aber je näher sie beieinanderliegen, desto besser lassen sich Risiken steuern und finanzielle Belastungen im Ernstfall vermeiden.
Fazit
Versicherungen und Deckungsfragen sind keine rein administrativen Themen – sie gehören zu wichtigen Stellschrauben im Risikomanagement. Wer Verträge und Policen – auch unter Hinzuziehung von Maklern – möglichst aufeinander abstimmt, reduziert nicht nur das Haftungsrisiko, sondern stärkt auch seine operative Stabilität und Marktposition.
zurück