Geplant ist die Verabschiedung der Neufassung für das 2. Quartal 2021. Nach den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung scheint eine größere Anpassung an den neuen Rechtsrahmen im Bereich der Produktsicherheit wahrscheinlich.
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) soll 2021 aktualisiert werden. Die Richtlinie stellt das Kernstück der Regulierung von Produkten aus der Maschinenindustrie dar. Durch sie soll ein hohes Maß an Sicherheit für Maschinennutzer und für die Verkehrsfreiheit von Maschinen innerhalb der Europäischen Union garantiert werden.
Die aktuelle Fassung wurde 2006 verabschiedet. Um die Effektivität und Relevanz der Regelung zu überprüfen, hat die Kommission eine Evaluation der Richtlinie (PDF) vorgenommen, deren Ergebnisse im Sommer 2018 veröffentlicht wurden. Hierüber haben wir berichtet. Die Auswertung hat ergeben, dass die MRL generell zur Erreichung der mit ihr verfolgten Ziele geeignet ist, auch im Lichte neuer Technologien. Es wurden jedoch ein Bedürfnis nach größerer Kohärenz mit dem weiteren EU-Rechtsrahmen und die Notwendigkeit von mehr Rechtsklarheit und weiterer Anpassung an die Digitalisierung festgestellt.
Inception Impact Assessment der Kommission
Vor diesem Hintergrund hat die Kommission im Januar 2019 ein „Inception Impact Assessment“ zur öffentlichen Konsultation vorgelegt, das vier verschiedene Wege der Neuregelung vorschlägt.
- Option 1: Anpassung der MRL an den neuen Rechtsrahmen ohne weitere Änderung der aktuellen Fassung. So könnte durch einheitliche Konformitätserklärungen, Sicherheitshinweise etc. der administrative Aufwand reduziert werden. In Bezug auf die Rechtsklarheit und die Einbeziehung des technischen Fortschritts würde allerdings keine Verbesserung erzielt.
- Option 2: Anpassung an den neuen Rechtsrahmen mit weiteren inhaltlichen Änderungen, insbesondere im Bereich der Definitionen und der Anforderungen im Lichte der Digitalisierung.
- Option 3: inhaltliche Änderung entsprechend Option 2, jedoch ohne Anpassung an den neuen Rechtsrahmen.
- Option 4: Aktualisierung in Form einer Verordnung (bei inhaltlicher Veränderung nach einer der Optionen 1–3), um die mit einer Transformation einhergehenden Verzögerungen und Unsicherheiten zu vermeiden.
Während die gesellschaftlichen und administrativen Auswirkungen von Option 1 und 4 als relativ gering eingeschätzt werden, werden durch Option 2 und 3, vor allem durch die Einbeziehung des digitalen Fortschritts, signifikante Verbesserungen für Verbraucher und Maschinennutzer erwartet.
Stellungnahmen der Stakeholder – Fazit und Prognose
Aus den zum „Impact Assessment“ eingereichten Stellungnahmen von Unternehmen und Verbänden ergibt sich eine überwiegende Präferenz für eine Anpassung an den neuen Rechtsrahmen. Häufig wird auch eine Überarbeitung der Definitionen und der Anforderungen im Hinblick auf die Digitalisierung gefordert. Dabei werden insbesondere die Abgrenzung von der Niederspannungsrichtlinie und die Definition der „unvollständigen Maschine“ als Probleme hervorgehoben. Zudem wird eine Zulassung digitaler Gebrauchsanweisungen befürwortet, um den administrativen Aufwand zu reduzieren und schnellere Aktualisierungen zu ermöglichen. Da die vorgeschlagenen Änderungen weitgehend positiv aufgenommen werden, erscheint es wahrscheinlich, dass der Entwurf der Kommission umfassende Aktualisierungen unter Anpassung des Regelwerks an den neuen Rechtsrahmen enthalten wird.
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