NIS-2-RL und Medizinproduktebranche
“Mit der NIS-2-Richtline begegnet der europäische Gesetzgeber den zunehmenden Herausforderungen und Risiken, die mit einer per se wünschenswerten und faktisch nicht aufzuhaltenden Digitalisierung von
Prozessen und Produkten einhergehen. Die Gesundheitsbranche wurde als kritische Infrastruktur identifiziert, so dass Medizinprodukthersteller als wesentliche oder wichtige Einrichtungen im Sinne der Richtlinie den Anforderungen entsprechen werden müssen. Dies beinhaltet die proaktive Auseinandersetzung mit potenziellen Cyberangriffen, die Einführung von Sicherheitskonzepten,
Schulungen für Mitarbeiter und Leitungsorgane sowie die Einhaltung von Meldepflichten und ‑fristen im
Falle von Sicherheitsvorfällen, um die eigene Resilienz gegen Cyberangriffe zu erhöhen, aber auch behördliche Maßnahmen und Sanktionen abzuwenden.”
Miriam Schuh in Heft 1/2024 des MPJ – Medizinproduktejournal, S. 3–8. Der vollständige Artikel steht hier zum Download bereit.
zurück