Neue Vertragsklauseln verschieben Risiken weiter auf Lieferanten
Die Automobilindustrie ist seit Jahren von schwankenden Absatzmengen, Technologiewechseln und volatilen Märkten geprägt. Prognosen und Forecasts zu Abnahmemengen ändern sich teilweise kurzfristig und in erheblichem Umfang. Vor diesem Hintergrund beobachten wir derzeit einen neuen Trend: OEMs und andere Kunden im Automotive-Sektor verlangen zunehmend, dass Lieferanten vorab auf Ansprüche für den Fall verzichten, dass in Aussicht gestellte Volumina nicht oder nur in deutlich geringerem Umfang abgerufen werden.
Forecasts waren schon immer unverbindlich
Seit vielen Jahren sind Vertragswerke in der Automobilzulieferindustrie und anderen Branchen so ausgestaltet, dass Mengenplanungen und Forecasts für den Kunden grundsätzlich unverbindlich sind.
Zwar ist der Lieferant häufig verpflichtet, für prognostizierte Bedarfe entsprechende Kapazitäten aufzubauen und vorzuhalten. Abgesehen von kurzen Material- und Fertigungsfreigaben sowie konkreten Bestellungen trifft den Kunden jedoch regelmäßig keine Pflicht zur Abnahme bestimmter Mengen. Lieferanten haben daher grundsätzlich keinen Anspruch, dass prognostizierte Stückzahlen tatsächlich bestellt werden.
Lange Zeit stellte dies in der Praxis häufig kein Problem dar, weil die tatsächlich abgerufenen Mengen zumindest ausreichten, um die projektbezogenen Investitionen des Lieferanten zu amortisieren.
In den vergangenen Jahren hat sich dies jedoch spürbar geändert. Politische, wirtschaftliche und technologische Entwicklungen führen zunehmend zu erheblichen Abweichungen zwischen prognostizierten und tatsächlich bestellten Mengen. Teilweise werden Projekte sogar noch vor Erreichen der Serien- oder Hochlaufphase eingestellt.
Auch wenn kein Anspruch auf Bestellung bestimmter Mengen bestand, kamen in solchen Situationen je nach Einzelfall bislang andere Ansprüche in Betracht. Hierzu gehörten insbesondere Ansprüche auf Ersatz nutzlos gewordener Investitionen oder Verpflichtungen des Kunden, über Preis- oder Ausgleichslösungen zu verhandeln.
Jetzt sollen auch mögliche Ersatzansprüche ausgeschlossen werden
Die aktuell von OEM insbesondere bei neuen Projekten gestellten Anforderungen gehen nun jedoch einen Schritt weiter. Sie beschränken sich nicht auf die Unverbindlichkeit von Forecasts. Vielmehr sollen Lieferanten teilweise ausdrücklich auf Ansprüche verzichten, die sich aus späteren Mengenreduzierungen, Projektverschiebungen oder Projektabbrüchen ergeben könnten.
Betroffen sein können unter anderem:
- Investitionen in Hallen und Infrastruktur,
- Maschinen, Anlagen und Werkzeuge,
- Personalaufbau und Fortbildung,
- Materialbeschaffung sowie
- sonstige projektbezogene Vorhaltekosten.
Damit soll nicht nur das Mengenrisiko, sondern faktisch auch das Investitionsrisiko noch weiter auf die Lieferanten verlagert werden.
Risiken für Lieferanten
Für Lieferanten können solche Klauseln erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Automotive-Projekte erfordern häufig hohe Vorleistungen bereits Jahre vor dem tatsächlichen Seriengeschäft. Werden die erwarteten und abgerufenen Volumina später deutlich reduziert, besteht das Risiko, dass erhebliche Investitionen nicht amortisiert werden können.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen pauschale Verzichtserklärungen, die „sämtliche Ansprüche“ im Zusammenhang mit Mengenabweichungen erfassen sollen. Deren wirtschaftliche Tragweite wird häufig erst sichtbar, wenn Investitionen bereits getätigt wurden oder Projekte die Erwartungen nicht erfüllen.
Ist ein Verzicht erst einmal erklärt, wird es schon schwierig, überhaupt an den Verhandlungstisch mit den Kunden zu gelangen. Die juristische Durchsetzung von Ansprüchen ist bei wirksamer Verzichtserklärung sogar gänzlich verhindert.
Handlungsempfehlung
Lieferanten sollten entsprechende Regelungen nicht als bloße Klarstellung unverbindlicher Forecasts verstehen. Vielmehr ist sorgfältig zu prüfen, welche Ansprüche ausgeschlossen werden sollen und ob das übernommene Risiko in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Geschäftsvolumen steht.
Wird ein umfassender Anspruchsverzicht verlangt, sollten Lieferanten frühzeitig prüfen, ob projektspezifische Investitionen, Vorhaltekosten oder sonstige Aufwendungen vertraglich anderweitig abgesichert werden können.
Fazit
Während unverbindliche Forecasts im Automotive-Geschäft seit Langem zum Alltag gehören, zielen neue Vertragsklauseln zunehmend darauf ab, auch mögliche Ersatzansprüche für Investitionen und Vorhaltekosten auszuschließen. Die wirtschaftlichen Folgen für Lieferanten können erheblich sein und sollten bereits im Rahmen der Vertragsverhandlungen bewertet werden.
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