Das „Rapid Exchange of Information“-System (RAPEX) war bisher ein europäisches Schnellwarnsystem für gefährliche oder potenziell gefährliche Verbraucherprodukte. Die Europäische Kommission hat den Anwendungsbereich des Schnellwarnsystems Ende 2018 deutlich erweitert.
Was ist neu?
Neben Verbraucherprodukten findet das System jetzt auch Anwendung auf alle B2B-Produkte, die zumindest in den Bereich der Verbraucherprodukte migrieren können.
Das sind naturgemäß alle Produkte, die
- ein Verbraucher erwerben und
- ohne besonderes Wissen oder Erfahrung nutzen kann,
- die ursprünglich für den gewerblichen Einsatz gedacht sind.
Die Europäische Kommission nennt hier vorrangig klassische Handwerkzeuge wie Bohrmaschinen und Winkelschleifer, insbesondere im Bereich elektrischer Komponenten wie Steckdosen dürfte die Änderung noch bedeutender sein.
Durch das Schnellwarnsystem soll sichergestellt werden, dass Informationen über mögliche Gefährdungen und getroffene Maßnahmen zeitnah an die Behörden der einzelnen Mitgliedsstaaten der EU sowie an die Europäische Kommission weitergeleitet werden. Die Grundlage für das RAPEX-System bildet die Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG. Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher der Europäischen Kommission veröffentlicht wöchentlich einen Bericht über aktuelle RAPEX-Warnungen.
Obwohl das System grundsätzlich für Behörden entworfen wurde, sollten Hersteller die Systematik in Fällen unsicherer Produkte zur Risikobewertung nutzen. Hiermit ist zumindest die Diskussion über die Methodik an sich obsolet. Jedes Unternehmen ist daher gut beraten, die Systematik der RAPEX-Risikobeurteilung im Unternehmen zu implementieren und im Rahmen eines Standardprozesses in Fällen von Reklamationen oder anderen Hinweisen auf Gefahren durch die eigenen Produkte zu nutzen.
Wichtig für Hersteller und Importeure
Für Hersteller und Importeure von B2B-Produkten hält damit eine Systematik Einzug, die sie bisher allenfalls am Rande beherrschen mussten.
Die Ergebnisse der Risikobeurteilung bilden die Basis für die möglicherweise notwendige Meldung gegenüber den zuständigen Behörden nach dem Produktsicherheitsgesetz.
Es ist dringend zu empfehlen, entsprechende Kenntnisse vor dem nächsten Produktvorfall im Unternehmen zu etablieren und Steuerungsteams aufzusetzen, die die Risikobeurteilung vornehmen können. In diesem Zusammenhang empfiehlt sich in jedem Fall ein Blick in die Leitlinie selbst. Hier ist unter anderem ein häufig anzutreffendes Missverständnis aufzulösen: die Anzahl der fehlerhaften Produkte in der Gesamtmenge aller Produkte spielt bei der Risikobeurteilung keine Rolle. Das sollten die betroffenen Unternehmen ebenso auf dem Schirm haben wie die Vorschrift, nach der internationaler Güterverkehr in der EU vermutet wird. Das führt in den Zeiten von Onlinehandel mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Anwendung der RAPEX-Leitlinien.
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