Im Rahmen der Umsetzung des Green Deal stärkt die EU mit neuen Rechtsakten die Nachhaltigkeit in Lieferketten. Einen wichtigen Schritt dahin stellt die Einigung des Rates und des EU-Parlaments über eine neue Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten am 06.12.2022 dar. Der Europäische Grüne Deal ist ein Strategiepapier der Europäischen Kommission, welches im Dezember 2019 vorgestellt wurde. Durch zahlreiche Überarbeitungen und Neuschaffungen von verbindlichen Rechtsakten soll die EU bis 2050 klimaneutral sein. Das Strategiepapier als solches ist nicht rechtsverbindlich. Jedoch wurde am 24. Juni 2021 das für alle EU-Mitgliedstaaten verbindliche Europäische Klimagesetz verabschiedet, welches das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 vorsieht. Unter Klimaneutralität wird verstanden, ab 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freizusetzen und die Abkopplung des Wirtschaftswachstums von der Ressourcennutzung zu erreichen.
Im vorliegenden Whitepaper wird von Saskia Wittbrodt und Wiete Herweg der aktuell geltende Rechtsrahmen für das Inverkehrbringen von Holz als Rohstoff und den aus ihm gefertigten Holzprodukten dargestellt und die neue Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten vorgestellt.
Das vollständige Whitepaper finden Sie hier zum Download.
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