reusch­law White­pa­per: Ent­wal­dungs­frei­heit glo­ba­ler Lieferketten

Im Rah­men der Umset­zung des Green Deal stärkt die EU mit neu­en Rechts­ak­ten die Nach­hal­tig­keit in Lie­fer­ket­ten. Einen wich­ti­gen Schritt dahin stellt die Eini­gung des Rates und des EU-Parlaments über eine neue Ver­ord­nung zu ent­wal­dungs­frei­en Lie­fer­ket­ten am 06.12.2022 dar. Der Euro­päi­sche Grü­ne Deal ist ein Stra­te­gie­pa­pier der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on, wel­ches im Dezem­ber 2019 vor­ge­stellt wur­de. Durch zahl­rei­che Über­ar­bei­tun­gen und Neu­schaf­fun­gen von ver­bind­li­chen Rechts­ak­ten soll die EU bis 2050 kli­ma­neu­tral sein. Das Stra­te­gie­pa­pier als sol­ches ist nicht rechts­ver­bind­lich. Jedoch wur­de am 24. Juni 2021 das für alle EU-Mitgliedstaaten ver­bind­li­che Euro­päi­sche Kli­ma­ge­setz ver­ab­schie­det, wel­ches das Ziel der Kli­ma­neu­tra­li­tät bis 2050 vor­sieht. Unter Kli­ma­neu­tra­li­tät wird ver­stan­den, ab 2050 kei­ne Netto-Treibhausgasemissionen mehr frei­zu­set­zen und die Abkopp­lung des Wirt­schafts­wachs­tums von der Res­sour­cen­nut­zung zu erreichen.

Im vor­lie­gen­den White­pa­per wird von Saskia Witt­brodt und Wie­te Her­weg der aktu­ell gel­ten­de Rechts­rah­men für das Inver­kehr­brin­gen von Holz als Roh­stoff und den aus ihm gefer­tig­ten Holz­pro­duk­ten dar­ge­stellt und die neue Ver­ord­nung über ent­wal­dungs­freie Lie­fer­ket­ten vorgestellt.

Das voll­stän­di­ge White­pa­per fin­den Sie hier zum Down­load.

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