Revi­si­on der Spielzeugrichtlinie

Neu­er euro­päi­scher Rechts­rah­men für Spiel­zeug kommt

Revi­si­on der Spiel­zeug­richt­li­nie – Betei­li­gung der Wirt­schafts­ak­teu­re noch bis 2. Novem­ber 2021 möglich

Der­zeit defi­niert die Richt­li­nie 2009/48/EG über die Sicher­heit von Spiel­zeug (Spiel­zeug­richt­li­nie) (PDF) die Anfor­de­run­gen, die Spiel­zeug erfül­len muss, um in der EU in Ver­kehr gebracht wer­den zu dür­fen. Im Zuge einer Neu­be­wer­tung der Spiel­zeug­richt­li­nie stell­te die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on ver­schie­de­ne Lücken inner­halb des bestehen­den Regel­wer­kes fest, auf­grund derer die Gesund­heit und Sicher­heit von Kin­dern gefähr­det sein könn­te. Män­gel wur­den ins­be­son­de­re in Bezug auf die Ver­wen­dung von Che­mi­ka­li­en in Spiel­zeug erkannt. Außer­dem wur­de die Markt­über­wa­chung als unzu­rei­chend eingeschätzt.

Auf­grund des­sen soll die bestehen­de Spiel­zeug­richt­li­nie nach dem Wil­len des euro­päi­schen Gesetz­ge­bers durch eine euro­päi­sche Ver­ord­nung abge­löst wer­den. Neben einer schär­fe­ren Rege­lung für die Ver­wen­dung von Che­mi­ka­li­en und einer stren­ge­ren Markt­über­wa­chung ver­spricht man sich durch eine Ver­ord­nung zudem eine ein­heit­li­che Hand­ha­bung des Regel­wer­kes in den Mit­glieds­staa­ten, da es der Umset­zung der Ver­ord­nung – anders als der Richt­li­nie – in natio­na­les Recht nicht mehr bedarf.

Grün­de für die Initia­ti­ve zur Revi­si­on der Spielzeugrichtlinie

In der von der EU-Kommission publi­zier­ten Fol­gen­ab­schät­zung (Ref. Ares(2021)6045960 – 05/10/2021) ihrer Initia­ti­ve zur Revi­si­on der Spiel­zeug­richt­li­nie heißt es dazu unter ande­rem dass:

  • die Anfor­de­run­gen der Richt­li­nie zum Schutz von Kin­dern vor che­mi­schen Risi­ken unvoll­stän­dig sind,
  • die Richt­li­nie ledig­lich dazu ermäch­tigt, Grenz­wer­te fest­zu­le­gen für alle Che­mi­ka­li­en in Spiel­zeug für Kin­der unter 36 Mona­ten und in Spiel­zeug, das dazu bestimmt ist, in den Mund genom­men zu wer­den, obwohl die­sel­ben Che­mi­ka­li­en auch in ande­rem Spiel­zeug eine Gefahr für älte­re Kin­der dar­stel­len können,
  • die der­zei­ti­gen Grenz­wer­te für (die krebs­er­re­gen­den) Nitros­ami­ne und ihre Vor­läu­fer­stof­fe zu hoch sind,
  • neue Risi­ken, ins­be­son­de­re die Risi­ken für den Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten und der Pri­vat­sphä­re, die von mit dem Inter­net ver­bun­de­nen Spiel­zeu­gen wie Pup­pen oder Robo­tern, die mit Kin­dern ‘kom­mu­ni­zie­ren’, aus­ge­hen, in der Richt­li­nie nicht berück­sich­tigt sind.

Der Richt­li­nie man­gelt es nach Ansicht der EU-Kommission (Quel­le: Ref. Ares(2021)6045960 – 05/10/2021) auch an Wirk­sam­keit bei der Ein­hal­tung und Durch­set­zung ihrer Vor­schrif­ten. Die Effi­zi­enz der Markt­über­wa­chung wird durch Schwie­rig­kei­ten bei der Beschaf­fung der Sicher­heits­do­ku­men­ta­ti­on von Spiel­zeug oder bei dem Ver­such, Wirt­schafts­ak­teu­re im Online-Verkauf zu iden­ti­fi­zie­ren, erschwert. Unglei­che Umset­zung der zahl­rei­chen Anpas­sun­gen der Richt­li­nie in natio­na­les Recht, sowohl inhalt­lich als auch zeit­lich, gilt als ein wei­te­res Hin­der­nis für den Bin­nen­markt. Schließ­lich kommt die Bewer­tung auch zu dem Schluss, dass die der­zei­ti­gen Mel­de­pflich­ten nicht die Ver­füg­bar­keit ver­gleich­ba­rer und kohä­ren­ter Daten für die Über­wa­chung und Bewer­tung sicherstellen.

Ziel der Initia­ti­ve zur Revi­si­on der Spielzeugrichtlinie

Ziel der Initia­ti­ve ist es, den Schutz von Kin­dern vor mög­li­chen Risi­ken in Spiel­zeug, ins­be­son­de­re durch Che­mi­ka­li­en, wei­ter zu ver­bes­sern und den Bin­nen­markt für Spiel­zeug wei­ter zu voll­enden. Wenn kei­ne Maß­nah­men ergrif­fen wür­den, könn­ten Kin­der bestimm­ten che­mi­schen Risi­ken aus­ge­setzt sein, ins­be­son­de­re Lang­zeit­ri­si­ken durch bestimm­te gefähr­li­che Che­mi­ka­li­en. Auch wäre es nach wie vor schwie­rig, gegen nicht kon­for­mes Spiel­zeug auf dem Markt vorzugehen.

Enga­ge­ment der Wirt­schafts­ak­teu­re gefragt

Noch bis zum 2. Novem­ber 2021 kön­nen Wirt­schaft­ak­teu­re ihren Input zur Initia­ti­ve der EU-Kommission zur Revi­si­on der Spiel­zeug­richt­li­nie abgeben.

zurück

Bleiben Sie
up to date

Wir verwenden Ihre E-Mail-Adresse ausschließlich für den Versand unseres Newsletters. Sie können Ihre Einwilligung hierfür jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.