Neuer europäischer Rechtsrahmen für Spielzeug kommt
Revision der Spielzeugrichtlinie – Beteiligung der Wirtschaftsakteure noch bis 2. November 2021 möglich
Derzeit definiert die Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug (Spielzeugrichtlinie) (PDF) die Anforderungen, die Spielzeug erfüllen muss, um in der EU in Verkehr gebracht werden zu dürfen. Im Zuge einer Neubewertung der Spielzeugrichtlinie stellte die Europäische Kommission verschiedene Lücken innerhalb des bestehenden Regelwerkes fest, aufgrund derer die Gesundheit und Sicherheit von Kindern gefährdet sein könnte. Mängel wurden insbesondere in Bezug auf die Verwendung von Chemikalien in Spielzeug erkannt. Außerdem wurde die Marktüberwachung als unzureichend eingeschätzt.
Aufgrund dessen soll die bestehende Spielzeugrichtlinie nach dem Willen des europäischen Gesetzgebers durch eine europäische Verordnung abgelöst werden. Neben einer schärferen Regelung für die Verwendung von Chemikalien und einer strengeren Marktüberwachung verspricht man sich durch eine Verordnung zudem eine einheitliche Handhabung des Regelwerkes in den Mitgliedsstaaten, da es der Umsetzung der Verordnung – anders als der Richtlinie – in nationales Recht nicht mehr bedarf.
Gründe für die Initiative zur Revision der Spielzeugrichtlinie
In der von der EU-Kommission publizierten Folgenabschätzung (Ref. Ares(2021)6045960 – 05/10/2021) ihrer Initiative zur Revision der Spielzeugrichtlinie heißt es dazu unter anderem dass:
- die Anforderungen der Richtlinie zum Schutz von Kindern vor chemischen Risiken unvollständig sind,
- die Richtlinie lediglich dazu ermächtigt, Grenzwerte festzulegen für alle Chemikalien in Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten und in Spielzeug, das dazu bestimmt ist, in den Mund genommen zu werden, obwohl dieselben Chemikalien auch in anderem Spielzeug eine Gefahr für ältere Kinder darstellen können,
- die derzeitigen Grenzwerte für (die krebserregenden) Nitrosamine und ihre Vorläuferstoffe zu hoch sind,
- neue Risiken, insbesondere die Risiken für den Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre, die von mit dem Internet verbundenen Spielzeugen wie Puppen oder Robotern, die mit Kindern ‘kommunizieren’, ausgehen, in der Richtlinie nicht berücksichtigt sind.
Der Richtlinie mangelt es nach Ansicht der EU-Kommission (Quelle: Ref. Ares(2021)6045960 – 05/10/2021) auch an Wirksamkeit bei der Einhaltung und Durchsetzung ihrer Vorschriften. Die Effizienz der Marktüberwachung wird durch Schwierigkeiten bei der Beschaffung der Sicherheitsdokumentation von Spielzeug oder bei dem Versuch, Wirtschaftsakteure im Online-Verkauf zu identifizieren, erschwert. Ungleiche Umsetzung der zahlreichen Anpassungen der Richtlinie in nationales Recht, sowohl inhaltlich als auch zeitlich, gilt als ein weiteres Hindernis für den Binnenmarkt. Schließlich kommt die Bewertung auch zu dem Schluss, dass die derzeitigen Meldepflichten nicht die Verfügbarkeit vergleichbarer und kohärenter Daten für die Überwachung und Bewertung sicherstellen.
Ziel der Initiative zur Revision der Spielzeugrichtlinie
Ziel der Initiative ist es, den Schutz von Kindern vor möglichen Risiken in Spielzeug, insbesondere durch Chemikalien, weiter zu verbessern und den Binnenmarkt für Spielzeug weiter zu vollenden. Wenn keine Maßnahmen ergriffen würden, könnten Kinder bestimmten chemischen Risiken ausgesetzt sein, insbesondere Langzeitrisiken durch bestimmte gefährliche Chemikalien. Auch wäre es nach wie vor schwierig, gegen nicht konformes Spielzeug auf dem Markt vorzugehen.
Engagement der Wirtschaftsakteure gefragt
Noch bis zum 2. November 2021 können Wirtschaftakteure ihren Input zur Initiative der EU-Kommission zur Revision der Spielzeugrichtlinie abgeben.
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