Skip the SCIP: Erleich­te­run­gen für Her­stel­ler, Händ­ler und Assembler

SCIP-Meldung ab Janu­ar 2021

Beson­ders besorg­nis­er­re­gen­de Sub­stan­zen (sog. sub­s­tances of very high con­cern, SVHC) müs­sen, wenn sie in einem Pro­dukt in einer Kon­zen­tra­ti­on von min­des­tens 0,1 Gewichts­pro­zent auf­tre­ten, ab dem 5. Janu­ar 2021 in der SCIP-Datenbank regis­triert wer­den. Seit der Inbe­trieb­nah­me der SCIP-Datenbank am 28. Okto­ber 2020 sind bereits über 50.000 Noti­fi­zie­run­gen (PDF) bei der ECHA eingegangen.

Ziel der SCIP-Datenbank ist es, Infor­ma­tio­nen zu die­sen Sub­stan­zen über den gesam­ten Lebens­zy­klus eines Pro­duk­tes zu bün­deln und bereit­zu­stel­len. Die Mel­de­pflicht zur SCIP-Datenbank trifft sämt­li­che Unter­neh­men (Her­stel­ler, Impor­teu­re, Händ­ler oder ande­re Akteu­re (Lie­fe­ran­ten), vgl. Art. 3 REACH-Verordnung), die sol­che Pro­duk­te auf dem Markt der EU bereit­stel­len. Durch die­se Sys­te­ma­tik ermög­licht die SCIP-Datenbank, Infor­ma­tio­nen zur Ver­wen­dung von SVHC ent­lang der Lie­fer­ket­te zu bün­deln. Ein sol­ches Prin­zip wird bei­spiels­wei­se in der Automotive-Branche durch das (frei­wil­li­ge) Inter­na­tio­nal Mate­ri­al Data Sys­tem (IMDS) praktiziert.

Die Mel­dung erfolgt übli­cher­wei­se durch die Zusam­men­stel­lung eines Dos­siers über das IUCLID-System, das an die ECHA über­mit­telt wird. Nach einer Über­prü­fung des Dos­siers erteilt die ECHA eine ent­spre­chen­de SCIP-Nummer.

Die Sim­pli­fied SCIP Notification

Her­stel­ler bzw. Impor­teu­re von Pro­duk­ten sind ver­pflich­tet, eine voll­stän­di­ge SCIP-Meldung vor­zu­neh­men. Händ­ler, die ein sol­ches Pro­dukt bezie­hen und das iden­ti­sche Pro­dukt ver­kau­fen, müs­sen kein eige­nes neu­es Dos­sier bei der ECHA ein­rei­chen. Viel­mehr genügt durch die sog. Sim­pli­fied SCIP Noti­fi­ca­ti­on (SSN) ein Ver­weis auf die Benach­rich­ti­gung des Lie­fe­ran­ten. Zudem ist der Händ­ler von der Pflicht befreit, die SCIP-Eintragung zu aktua­li­sie­ren, denn auch dies obliegt dem vor­ge­schal­te­ten Her­stel­ler bzw. Importeur.

Das Refe­ren­cing

Ähn­li­che Erleich­te­run­gen gel­ten für Her­stel­ler und Assem­bler durch die Mög­lich­keit eines Ver­wei­ses (sog. “Refe­ren­cing”) auf bereits erfolg­te SCIP-Meldungen. Dies betrifft Situa­tio­nen, in denen ein mel­de­pflich­ti­ges Erzeug­nis Teil eines kom­ple­xe­ren (End-)Produkts wird, ohne dass die phy­si­sche Form oder die Zusam­men­set­zung des Teil­er­zeug­nis­ses ver­än­dert wird. In sol­chen Fäl­len müs­sen Her­stel­ler bzw. Assem­bler zwar eine SCIP-Meldung für das End­pro­dukt vor­neh­men. Inner­halb die­ser Mel­dung kön­nen sie jedoch für die bereits gemel­de­ten Ein­zel­tei­le auf die zuge­wie­se­ne SCIP-Nummer verweisen.

Aus­wir­kun­gen auf die Ver­trags­ge­stal­tung in der Lie­fer­ket­te und Handlungsempfehlungen

Die Zusam­men­stel­lung rele­van­ter Infor­ma­tio­nen und die Kon­trol­le der Com­pli­ance inner­halb der Lie­fer­ket­te kann auf­wän­dig sein und eini­ge Zeit in Anspruch neh­men. Die Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen den Akteu­ren ist daher essen­ziel. Ver­stö­ße gegen die Mel­de­pflich­ten ber­gen enor­me Risi­ken, die von Buß­gel­dern bis hin zu Pro­dukt­rück­ru­fen reichen.

Die­se Risi­ken soll­ten nach Mög­lich­keit ver­trag­lich abge­mil­dert wer­den. Denn die hier erläu­ter­ten Erleich­te­run­gen ent­bin­den in der Regel nicht von der Ver­ant­wor­tung, die Rich­tig­keit der Anga­ben vor­ge­schal­te­ter Markt­ak­teu­re zu über­prü­fen. Durch die ver­trag­li­che Ver­ein­ba­rung einer Haf­tungs­be­gren­zung oder Frei­stel­lung kön­nen zumin­dest finan­zi­el­le Kon­se­quen­zen mini­miert werden.

Zudem besteht kein Rechts­an­spruch für die Wei­ter­ga­be von Infor­ma­tio­nen, die Her­stel­ler, Assem­bler oder Händ­ler zur Über­prü­fung der Rich­tig­keit und zur Nut­zung der Erleich­te­run­gen benö­ti­gen. Vor­ge­schal­te­te Markt­ak­teu­re kön­nen hier­zu eben­falls nur durch eine ent­spre­chen­de ver­trag­li­che Ver­ein­ba­rung ver­pflich­tet werden.

Die Mel­de­pflicht zur SCIP-Datenbank soll­te daher nicht nur Anlass zur Prü­fung der Pro­duk­te, son­dern auch zur Prü­fung der Ver­trags­be­zie­hun­gen in der Lie­fer­ket­te sein.

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