War­um E‑Scooter in Deutsch­land noch aus­ge­bremst werden

Elektro-Tretroller ent­las­ten den Ver­kehr und gel­ten als das nächs­te Mil­li­ar­den­ge­schäft, doch die Bun­des­re­gie­rung ver­strickt sich in Bürokratie

Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge müs­sen nach der­zei­ti­gem Ent­wurfs­stand (Ent­wurf Ver­ord­nung des Ver­kehr­mi­nis­te­ri­ums) ver­si­chert sein (Haft­pflicht­ver­si­che­rung + Ver­si­che­rungs­pla­ket­te) und der Fah­rer benö­tigt min­des­tens eine Mofa-Prüfbescheinigung. Phil­ipp Reusch kom­men­tiert die­sen Ent­wurf im ‘Han­dels­blatt’, 26.11.2018: “Natür­lich muss es eine Zulas­sung geben, die kla­re Anfor­de­run­gen for­mu­liert. Doch wenn die Geschwin­dig­keits­gren­ze von 20 Kilo­me­tern pro Stun­de ein­ge­hal­ten wird, soll­ten kei­ne beson­de­re Ver­si­che­rung und kein Füh­rer­schein not­wen­dig sein. Das ist bei Fahr­rä­dern auch nicht der Fall, obwohl die iden­tisch am Stra­ßen­ver­kehr teilnehmen“.

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