Health­ca­re Update: MDR-Moratorium, natio­na­le Gesetz­ge­bung, COVID-19

Letzt­lich haben die Corona-Pandemie und das Wis­sen um die dar­aus resul­tie­ren­de Belas­tung aller Wirt­schaft­ak­teu­re der Healthcare-Branche geschafft, was zu Beginn des Jah­res undenk­bar schien: Der euro­päi­sche Gesetz­ge­ber hat sich dazu durch­rin­gen kön­nen, den Gel­tungs­be­ginn der MDR um ein Jahr auf den 26. Mai 2021 zu verschieben.

Für vie­le Wirt­schafts­ak­teu­re stellt die Ver­schie­bung einen drin­gend not­wen­di­gen Schritt dar, der es ermög­licht, Medi­zin­pro­duk­te noch wei­te­re zwölf Mona­te unter Gel­tung der bekann­ten euro­päi­schen Richt­li­ni­en in Ver­kehr zu brin­gen. Gleich­zei­tig sind mit der Ver­schie­bung des Gel­tungs­be­ginns nicht sämt­li­che Hür­den auf dem Weg zur MDR-Compliance vom Tisch. So ver­kürzt sich bei­spiels­wei­se die nach Arti­kel 120 MDR vor­ge­se­he­ne Über­gangs­frist für die Tole­ranz von Medi­zin­pro­duk­ten, die noch richt­li­ni­en­kon­form in Ver­kehr gebracht wur­den, von vier auf drei Jah­re. Am ursprüng­li­chen End­da­tum der Über­gangs­frist (26. Mai 2024) hat das Mora­to­ri­um nichts geändert.

Pro­ble­ma­tisch gestal­tet sich der­zeit auch die Unter­stüt­zung der Her­stel­ler durch Benann­te Stel­len bei der Kon­for­mi­täts­be­wer­tung neu­er Pro­duk­te: On-Site-Audits schei­den auf­grund der Social-Distancing-Vorgaben nach wie vor noch bei vie­len Her­stel­lern aus. Gleich­zei­tig sieht die „Leit­li­nie zu vor­über­ge­hen­den außer­or­dent­li­chen Maß­nah­men im Zusam­men­hang mit Prü­fun­gen der Benann­ten Stel­le für Medi­zin­pro­duk­te wäh­rend COVID-19? vom 8. April 2020 gera­de kei­ne Fer­nau­dits, weder für Neu-Zertifizierungen noch für Zer­ti­fi­zie­run­gen zur Zweck­er­wei­te­rung, vor. Je län­ger der Zeit­punkt für auf­grund des Lock­downs gecan­cel­te On-Site-Audits nach hin­ten rückt, umso wei­ter ver­kürzt sich auch die Übergangsfrist.

Hin­zu kommt die nach wie vor über­schau­ba­re Anzahl Benann­ter Stel­len, die nach den Regeln der MDR akkre­di­tiert sind. Das von der EU-Kommission erklär­te Ziel, zum Jah­res­en­de 2019 bereits auf 20 akkre­di­tier­te Benann­te Stel­len zurück­grei­fen zu kön­nen, wur­de klar ver­fehlt. Stand heu­te (8. Juni 2020) sind aus­weis­lich der Nando-Datenbank gera­de ein­mal 14 Stel­len akkre­di­tiert.

Von der Nutz­bar­keit der Eudamed-Datenbank, eines zen­tra­len Ele­ments der MDR, ist eben­falls frü­hes­tens zum 26. Mai 2022 aus­zu­ge­hen.

Nach wie vor feh­len not­wen­di­ge Rechts­ak­te und Gui­de­lines, die den Akteu­ren der Bran­che mehr Rechts­si­cher­heit ver­schaf­fen könn­ten. So posi­tiv die Ver­schie­bung des Gel­tungs­be­ginns von Bran­chen­ver­tre­tern und Wirt­schafts­ak­teu­ren der Bran­che auf­ge­nom­men wur­de, so klar ist auch, dass die Pan­de­mie gleich­zei­tig auch nicht sel­ten die „Ver­schie­bung“ fest geplan­ter Zer­ti­fi­zie­rungs­ter­mi­ne und Mei­len­stei­ne auf dem Weg zum Inver­kehr­brin­gen neu­er Pro­duk­te darstellt.

Für Her­stel­ler heißt es umso mehr, Kurs zu hal­ten und die not­wen­di­ge MDR-Compliance von Unter­neh­men und Pro­duk­ten nicht aus dem Fokus zu ver­lie­ren. Die „gewon­ne­ne“ Zeit soll­te genutzt wer­den, die letz­ten Gaps zwi­schen Ist-Status nach MDD und Soll-Status nach MDR zu schließen.

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