reusch­law Update – Cybersecurity-Anforderungen für Automobilzulieferer

OrtWebinar

Datum 02.05.2023, 12:30-13:30

Die Lage der Cyber­si­cher­heit im Auto­mo­bil­sek­tor ist ange­spannt. Ins­be­son­de­re Angrif­fe mit Ran­som­wa­re füh­ren immer wie­der zu mas­si­ven Unter­bre­chun­gen der Leis­tungs­er­brin­gung bei Auto­mo­bil­zu­lie­fe­rern. Die­se beun­ru­hi­gen­de Ent­wick­lung wirft nicht nur Haf­tungs­fra­gen auf, son­dern führt auch zu stei­gen­den recht­li­chen Anfor­de­run­gen an die Cyber­si­cher­heit in der Lie­fer­ket­te. Auto­mo­bil­her­stel­ler müs­sen die Cyber­si­cher­heit von Fahr­zeu­gen früh­zei­tig im Ent­wick­lungs­zy­klus neu­er Fahr­zeug­mo­del­le berück­sich­ti­gen und die Umset­zung gemäß EU-Typgenehmigungsrecht nach­wei­sen. Da die OEM die­se neu­en Anfor­de­run­gen nicht ohne ihre Zulie­fe­rer umset­zen kön­nen, erge­ben sich auch hier zuneh­mend recht­li­che Anfor­de­run­gen für die gesam­te Branche.

In unse­rem Web­i­nar stel­len wir die recht­li­chen Anfor­de­run­gen an Cyber­se­cu­ri­ty für Auto­mo­bil­zu­lie­fe­rer vor und zei­gen, wie die Umset­zung der Anfor­de­run­gen im Unter­neh­men und im Pro­dukt gelin­gen kann.

Ses­si­on 1: Ver­trag­li­che Anfor­de­run­gen und Haf­tung
Refe­rent: Dani­el Wuhr­mann, Head of Mobi­li­ty, reuschlaw

  • Ver­trag­li­che Anfor­de­run­gen an Cyber­si­cher­heit und Haf­tung bei Cyber­an­grif­fen und Sicherheitslücken
  • Cyber­si­cher­heit als (zukünf­ti­ger) Gegen­stand der Produkthaftung
  • Hin­wei­se zur Vertragsgestaltung

Ses­si­on 2: Neue Spiel­re­geln für Cyber­si­cher­heit und prak­ti­sche Umset­zung
Refe­rent: Ste­fan Hes­sel, Head of Digi­tal Busi­ness, reuschlaw

  • Aus­wir­kun­gen der Richt­li­nie über Maß­nah­men für ein hohes gemein­sa­mes Cyber­si­cher­heits­ni­veau in der Euro­päi­schen Uni­on (NIS2-Richtlinie) auf Zulieferer
  • Das Pro­dukt im Fokus des Rechts: die UNECE R 155/156 und der geplan­te Cyber Resi­li­ence Act der EU-Kommission
  • Prak­ti­sche Umset­zung durch Cyber­se­cu­ri­ty Com­pli­ance Manage­ment und Inci­dent Response

Die Ver­an­stal­tung wird am 02. Mai 2023 von 12:30–13:30 Uhr als Web­i­nar mit der Video­kon­fe­renz­soft­ware Zoom durchgeführt.

Die Anmel­dung ist bereits geschlossen.

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