Die EU-Marktüberwachungsverordnung und ihre Aus­wir­kun­gen auf den Online-Handel

“Vor dem Hin­ter­grund des ste­tig wach­sen­den Online-Handels und der immer kom­ple­xer wer­den­den glo­ba­len Lie­fer­ket­ten wur­de die Mark­über­wa­chung mit der Ver­ord­nung (EU) 2019/1020 über­ar­bei­tet, um sie effi­zi­en­ter zu gestal­ten. Die Ver­ord­nung (kurz: MÜ-VO) gilt ab dem 16. Juli 2021 in allen Mit­glied­staa­ten der EU ver­bind­lich und wird vor allem im Bereich des Online-Handels für Neue­run­gen sorgen.”

Saskia Witt­brodt am 28.12.2020 im Online-Magazin ‘INTERNET WORLD’.

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