Busi­ness Brunch Ent­wick­lung & Erprobung

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Haf­tungs­recht­li­che Anforderungen

Busi­ness Brunch mit Dani­el Wuhr­mann am 10. Novem­ber 2017 in Düsseldorf

In einem Fahr­zeug ste­cken aber­tau­sen­de Ein­zel­tei­le dut­zen­der Zulie­fe­rer, die in immer kom­ple­xer agie­ren­den Sys­te­men ste­tig neue Funk­tio­nen erfül­len müs­sen. Allein schon die­se Merk­ma­le set­zen enorm hohe Anfor­de­run­gen an die Ent­wick­lung und Funk­tio­na­li­tät der ein­zel­nen Tei­le. Doch was geschieht, wenn sich Kom­po­nen­ten eben nicht als funk­tio­nal oder gar als unsi­cher herausstellen?

Im Kun­den­ver­hält­nis dro­hen erheb­li­che Regress­for­de­run­gen für Qualitäts- und Gewähr­leis­tungs­maß­nah­men, Rück­ru­fe und ande­re Feld­maß­nah­men sind mög­lich. Sei­tens der markt­über­wa­chen­den Behör­den kom­men eben­falls kor­rek­ti­ve Maß­nah­men und Sank­tio­nen in Betracht. End­kun­den und Drit­ten ste­hen womög­lich Pro­dukt­haf­tungs­an­sprü­che zu: 

  • Was for­dern Kun­den, Gesetz­ge­ber und Rechtsprechung?
  • Wel­che Entwicklungs- und Erpro­bungs­an­stren­gun­gen muss der Her­stel­ler eines Pro­duk­tes anwen­den, um sich Haf­tungs­vor­wür­fen mög­lichst ent­zie­hen zu können?
  • Wel­che Rol­le spie­len dabei ver­trag­li­che Ver­ein­ba­run­gen mit den Kun­den oder Stan­dards wie IATF 16949 und ISO 26262?
  • Wie hän­gen die­se Punk­te wie­der­um mit der obli­ga­to­ri­schen „Erpro­bungs­klau­sel“ in gän­gi­gen Indus­trie­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen zusammen? 

Die­se und wei­te­re Fra­gen möch­ten wir ger­ne mit Ihnen im Rah­men unse­res Busi­ness Brunch am 10.11.2017 in Düs­sel­dorf diskutieren. 

Agen­da

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