Haftungsrechtliche Anforderungen
Business Brunch mit Daniel Wuhrmann am 10. November 2017 in Düsseldorf
In einem Fahrzeug stecken abertausende Einzelteile dutzender Zulieferer, die in immer komplexer agierenden Systemen stetig neue Funktionen erfüllen müssen. Allein schon diese Merkmale setzen enorm hohe Anforderungen an die Entwicklung und Funktionalität der einzelnen Teile. Doch was geschieht, wenn sich Komponenten eben nicht als funktional oder gar als unsicher herausstellen?
Im Kundenverhältnis drohen erhebliche Regressforderungen für Qualitäts- und Gewährleistungsmaßnahmen, Rückrufe und andere Feldmaßnahmen sind möglich. Seitens der marktüberwachenden Behörden kommen ebenfalls korrektive Maßnahmen und Sanktionen in Betracht. Endkunden und Dritten stehen womöglich Produkthaftungsansprüche zu:
- Was fordern Kunden, Gesetzgeber und Rechtsprechung?
- Welche Entwicklungs- und Erprobungsanstrengungen muss der Hersteller eines Produktes anwenden, um sich Haftungsvorwürfen möglichst entziehen zu können?
- Welche Rolle spielen dabei vertragliche Vereinbarungen mit den Kunden oder Standards wie IATF 16949 und ISO 26262?
- Wie hängen diese Punkte wiederum mit der obligatorischen „Erprobungsklausel“ in gängigen Industriehaftpflichtversicherungen zusammen?
Diese und weitere Fragen möchten wir gerne mit Ihnen im Rahmen unseres Business Brunch am 10.11.2017 in Düsseldorf diskutieren.
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