Quo vadis, Auto­no­mous Driving?

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Was hat die Zukunft zu liefern?

Auto­mo­bil­zu­lie­fer­indus­trie 2018 vom 26. bis 28. Sep­tem­ber im Klos­ter Hornbach

Die Mobi­li­tät von Mor­gen steht fast täg­lich in den Schlag­zei­len. Doch wie steht es um Geset­ze und Stan­dards? Dani­el Wuhr­mann wird sich des The­mas ‘auto­ma­ti­sier­tes Fah­ren’ aus einem recht­li­chen Blick­win­kel anneh­men und fol­gen­de Aspek­te beleuchten: 

  • Aktu­el­ler Stand des euro­päi­schen Rechts­rah­mens für (teil-)automatisiertes Fahren 
  • Intel­li­gen­te und selbst­ent­schei­den­de Sys­te­me – wer haftet?
  • Recht­li­che Her­aus­for­de­run­gen für Sup­pli­er – ein Ausblick

Dani­el Wuhr­mann ist Sala­ry Part­ner bei reusch­law Legal Con­sul­tants. Als ver­sier­ter Exper­te mit aus­ge­präg­tem Branchen-Know-how im Bereich der Auto­mo­bil­zu­lie­fer­indus­trie berät er schwer­punkt­mä­ßig Man­dan­ten aus dem Automotive-/Automobilzuliefererbereich. Die inhalt­li­chen Schwer­punk­te sei­ner anwalt­li­chen Bera­tungs­tä­tig­keit lie­gen dabei in der inter­na­tio­na­len Ver­trags­ver­hand­lung und ‑gestal­tung, Bera­tung bei Pro­dukt­rück­ru­fen, der Pro­zess­füh­rung und der Produkthaftung.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Ver­an­stal­tung fin­den Sie unter www.automotivelaw.de

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