Was kommt auf Unternehmen zu?
Noch bevor am 01.01.2023 das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft tritt, könnten die nationalen Regelungen schon bald durch die Entwicklungen auf europäischer Ebene überholt werden. Am 23.02.2022 stellte die EU-Kommission den Entwurf einer Richtlinie zur „Corporate Sustainability Due Diligence“ vor. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für deutsche Unternehmen im Hinblick auf die Umsetzung und Erfüllung menschen- und umweltrechtlicher Sorgfaltspflichten?
Session 1
Status quo: Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zum 01.01.2023
- Überblick deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
- Umsetzung der Sorgfaltspflichten im Unternehmen
- Vertragsgestaltung in der Lieferkette
Referent
- Daniel Wuhrmann, Head of Mobility
Session 2
Ausblick: Der EU-Richtlinienentwurf „Corporate Sustainability Due Diligence“
- Wesentliche Neuerungen im Vergleich zum deutschen Gesetz
- Der Begriff der “Angemessenheit”
- Auswirkungen der Richtlinie auf Unternehmen
Referent
- Niklas Gatermann, Associate Team Mobility und Team Regulatory Affairs & Marktmaßnahmen
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Die Veranstaltung wird am 4. März 2022 von 10:30–12:00 Uhr als Webinar mit der Videokonferenzsoftware Zoom durchgeführt.
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