Noch bevor am 01.01.2023 das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft tritt, könnten die nationalen Regelungen schon bald durch die Entwicklungen auf europäischer Ebene überholt werden. Am 23.02.2022 stellte die EU-Kommission den Entwurf einer Richtlinie zur „Corporate Sustainability Due Diligence“ vor. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für deutsche Unternehmen im Hinblick auf die Umsetzung und Erfüllung menschen- und umweltrechtlicher Sorgfaltspflichten?
Session 1
Status quo: Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zum 01.01.2023
- Überblick deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
- Umsetzung der Sorgfaltspflichten im Unternehmen
- Vertragsgestaltung in der Lieferkette
Referent
- Daniel Wuhrmann, Head of Mobility
Session 2
Ausblick: Der EU-Richtlinienentwurf „Corporate Sustainability Due Diligence“
- Wesentliche Neuerungen im Vergleich zum deutschen Gesetz
- Der Begriff der “Angemessenheit”
- Auswirkungen der Richtlinie auf Unternehmen
Referent
- Niklas Gatermann, Associate Team Mobility und Team Regulatory Affairs & Marktmaßnahmen
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Die Veranstaltung wird am 4. März 2022 von 10:30–12:00 Uhr als Webinar mit der Videokonferenzsoftware Zoom durchgeführt.
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