Auswirkungen auf den Maschinen- und Anlagenbau
Keine andere Industriebranche hat sich im Verlauf der Zeit so stetig verändert, angepasst und verbessert wie der Maschinen- und Anlagenbau. Softwaregesteuerte, intelligente und vernetzte Maschinen, die im Internet der Dinge (IoT) miteinander kommunizieren (M2M), prägen das Gesicht der digitalen und smarten Fabrik (Smart Factory). Am 29.06.2023 wurde der finale Text der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 als Nachfolgeregelung der noch gültigen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, die den Maschinen- und Anlagenbau auf die neuen Herausforderungen von Industrie 4.0 vorbereiten soll. Flankierend dazu sehen die Delegierte Rechtsverordnung (EU) 2022/30, die NIS2-Richtlinie und der geplante Cyber Resilience Act (CRA) neue Anforderungen an die Cybersicherheit in bisher nicht gekanntem Ausmaß vor.
In unserem reuschlaw Update stellen wir Ihnen die wesentlichen Regelungen der neuen Maschinenverordnung mit Fokus auf die Anforderungen an die Cybersicherheit für Maschinen vor.
Session 1: Referentin: Saskia Wittbrodt, Counsel, reuschlaw
In der ersten Session stellen wir die Neuerungen und grundsätzlichen Regelungen der neuen Maschinenverordnung (Masch-VO) vor. Besonderes Augenmerk wird in diesem Rahmen auf die Regelungen zur Sicherheit von Steuerungen und Cybersicherheit sowie die Möglichkeit der Bereitstellung digitaler Informationen gelegt.
- Neuerungen und grundsätzliche Regelungen der Masch-VO
- Neue Cybersicherheitsanforderungen sowie Anforderungen in Bezug auf Software und selbstlernende Systeme (KI)
- Digitale Instruktion
Session 2: Referent: Dr. Matthias Flieger, Head of Department Certification, CTC advanced GmbH
Im zweiten Teil der Veranstaltung werden im Deep Dive die technischen Anforderungen an Maschinen als Funkanlagen beleuchtet mit besonderem Fokus auf den geltenden Anforderungen an Cybersicherheit gemäß der Delegierten Rechtsverordnung (EU) 2022/30. Darüber hinaus wird ein Einblick in den Stand der relevanten Normung gegeben.
- Verhältnis Maschinenrecht zu Funkanlagenrecht
- Delegierte Rechtsverordnung (EU) 2022/30
- Aktueller Stand der Normung
Session 3: Referent: Stefan Hessel, Salary Partner, reuschlaw
In Deutschland sind ca. 30.000 bis 40.000 Unternehmen von der NIS2-Richtlinie betroffen. Über 80 % der Unternehmen wissen jedoch nicht, dass sie betroffen sind. Der CRA wird alle Produkte mit digitalen Elementen im EU-Binnenmarkt erfassen und enthält zahlreiche neue Pflichten für Hersteller. Bei Verstößen sieht das neue europäische Cybersicherheitsrecht nicht nur empfindliche Bußgelder, sondern auch eine persönliche Haftung des Managements vor.
- Welche Anforderungen stellen NIS2 und CRA an den Maschinen- und Anlagenbau?
- Auswirkungen auf Zulieferer und die Vertragsgestaltung
- Best Practices aus anwaltlicher Sicht
Die Teilnahme für Mandanten, KMU, Industrie etc. ist kostenlos. Die Teilnahme als externe Beraterin / externer Berater ist kostenpflichtig. Wir stellen für die Teilnahme an der Veranstaltung einen Betrag von 599,– € netto in Rechnung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung. Wenn Sie als externe Beraterin / externer Berater teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an marketing@reuschlaw.de.