Aus Sicht der deutschen Datenschutzkonferenz (DSK) können öffentliche Stellen und Unternehmen, die Microsoft 365 einsetzen, auf der Grundlage des Datenschutznachtrags vom 15. September 2022 nicht nachweisen, dass der Einsatz DSGVO-konform erfolgt. Ausgehend von unserer rechtlichen Bewertung, einem intensiven Austausch mit Microsoft und zahlreichen Verfahren vor Datenschutzaufsichtsbehörden ist ein DSGVO-konformer Einsatz von Microsoft 365 jedoch weiterhin möglich. Da Microsoft mit zahlreichen Maßnahmen auf die Festlegung der Datenschutzaufsichtsbehörden reagiert hat, stellt sich zusätzlich die Frage, was von der Kritik der DSK noch übrig bleibt.
In diesem Webinar stellen wir die wesentlichen Streitpunkte vor, erläutern, wie Microsoft auf die Kritik der Datenschutzaufsichtsbehörden reagiert hat und welche Maßnahmen Unternehmen und öffentliche Stellen für einen DSGVO-konformen Einsatz ergreifen müssen. Darüber hinaus möchten wir über laufende Verfahren und das weitere Vorgehen der Datenschutzaufsichtsbehörden informieren.
Session 1: Update zum Datenschutz bei Microsoft 365
Referent: Stefan Hessel, Head of Digital Business, reuschlaw
- Gegenüberstellung: Kritik der DSK und Maßnahmen von Microsoft
- Behördenverfahren zu Microsoft 365: Einblick und Ausblick
- Umsetzung der Rechenschaftspflicht in der Praxis
- Q&A‑Session
Die Veranstaltung wird am 27. April 2023 von 11:30–12:30 Uhr als Webinar mit der Videokonferenzsoftware Zoom durchgeführt.
Ihre Anmeldung
Die Teilnahme für Mandanten, KMU, Industrie etc. ist kostenlos. Die Teilnahme als externe Beraterin / externer Berater ist kostenpflichtig. Wir stellen für die Teilnahme an der Veranstaltung einen Betrag von 599,– € netto in Rechnung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung. Wenn Sie als externe Beraterin / externer Berater teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an marketing@reuschlaw.de.