Die neue Maschinen-VO und ihre rechtlichen Implikationen
Seit Juni 2022 liegt der finale Entwurf der Maschinenverordnung als Nachfolgeregelung der bekannten, aber in die Jahre gekommenen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vor, auf den sich Vertreter der Kommission, des Rates und des Parlaments im Rahmen eines informellen Treffens vom 15.12.2022 geeinigt haben. Nachdem der Entwurf in erster Lesung vom Europäischen Parlament offiziell angenommen wurde, wird die neue Verordnung mit einer Frist zwischen 6 und 36 Monaten in wesentlichen Teilen in Kraft treten. Unser Legal Update stellt die wesentlichen Regelungen der neuen Verordnung im Grundsatz vor, fokussiert insbesondere auf die Bezüge zu Software und Cybersecurity und die Möglichkeit der Bereitstellung von digitalen Informationen.
Session 1: Grundsätzliche Regelungen der neuen Maschinen-VO
Referentin: Saskia Wittbrodt, Senior Associate, reuschlaw
Im ersten Teil der Veranstaltung stellen wir Ihnen die Neuerungen und grundsätzlichen Regelungen der neuen Verordnung vor, angefangen mit der Anpassung an die Vorgaben des New Legislative Framework und der Präzisierung des Regelungsbereichs über die Einführung neuer Begrifflichkeiten und Maschinenkategorien bis hin zur Möglichkeit der Bereitstellung digitaler Informationen.
Session 2: Die Konformitätsbewertung für Maschinen mit Blick auf Software und Cybersecurity
Referent: Philipp Reusch, Founding Partner, reuschlaw
Im zweiten Teil der Veranstaltung erläutern wir die Vorgaben und die Herausforderungen, die im Zusammenhang mit der Konformitätsbewertung von Maschinen mit Blick auf Software und KI bestehen, und welche Gefahren berücksichtigt werden müssen, die sich aus der Vernetzung von Maschinen in der smarten Fabrik ergeben können.
Darüber hinaus wird die Möglichkeit zur Erstellung einer digitalen Bedienungsanleitung erläutert, eingebettet in eine Darstellung der derzeitigen Bestrebungen der Europäischen Kommission zur Bereitstellung von digitalen Informationen im digitalen Produktpass.
Die Veranstaltung wird am 14.März 2023 von 10:00–11:00 Uhr als Webinar mit der Videokonferenz Zoom durchgeführt.