Bun­des­re­gie­rung erhöht Sorg­falts­pflich­ten für die Ein­fuhr von Konfliktrohstoffen

Die Bun­des­re­gie­rung hat am 06.11.2019 einen Geset­zes­ent­wurf (PDF) ver­öf­fent­licht, um den ver­ant­wor­tungs­be­wuss­ten Umgang bei der Beschaf­fung von „Kon­flik­troh­stof­fen“ zu för­dern. Mine­ra­le wie Gold, Tan­tal, Zinn oder Wolf­ram wer­den regel­mä­ßig zur Her­stel­lung von Pro­duk­ten in der Auto­mo­bil­in­dus­trie oder Smart­phones ver­wen­det. Dem End­nut­zer der Pro­duk­te bleibt jedoch oft ver­bor­gen, dass bei der Gewin­nung der Roh­stof­fe Kin­der­ar­beit, Umwelt­ver­schmut­zung und Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen auftreten.

Der Geset­zes­ent­wurf mit dem kur­zen Titel „Mineralische-Rohstoffe-Sorgfaltspflichten-Gesetz (Min­Roh­SorgG)“* dient der Über­prü­fung jähr­li­cher Ein­fuhr­men­gen, des Ursprungs und des Trans­port­wegs sowie der Bewer­tung, ob ein­ge­führ­te Metal­le und Mine­ra­le Risi­ken in der Lie­fer­ket­te unter­fal­len. Die Bewer­tung rich­tet sich dabei nach den OECD-Leitsätzen für die Erfül­lung von Sorg­falts­pflich­ten ver­ant­wor­tungs­be­wuss­ter Lieferketten.

Für die Umset­zung des Geset­zes ist die Bun­des­an­stalt für Geo­wis­sen­schaf­ten und Roh­stof­fe in Zusam­men­ar­beit mit den Zoll­be­hör­den zuständig.

Für betrof­fe­ne Unter­neh­men bedeu­tet dies vor allem die Not­wen­dig­keit, Risi­ko­ma­nage­ment­sys­te­me neu zu bewer­ten und Trans­pa­renz in der eige­nen Lie­fer­ket­te zu schaf­fen. Bei­spiel­haft sind an die­ser Stel­le zwei Auto­mo­bil­kon­zer­ne zu nen­nen, die bereits jetzt (öffent­lich kom­mu­ni­ziert) die Nach­hal­tig­keit in der Lie­fer­ket­te zur Erfül­lung ihrer unter­neh­me­ri­schen Ver­ant­wor­tung anstre­ben. Volks­wa­gen z. B. hat Nach­hal­tig­keit in der eige­nen Lie­fer­ket­te (PDF) zu einem ver­bind­li­chen Kri­te­ri­um bei der Ver­ga­be von Lie­fer­ver­trä­gen gemacht. Der schwe­di­sche Her­stel­ler Vol­vo will mit­tels Block­chain die Rück­ver­folg­bar­keit von Kobalt in der Lie­fer­ket­te mög­lich machen (Kobalt wird zur Her­stel­lung von Hoch­volt­bat­te­rien verwendet).

Wie und ob all dies dazu bei­trägt, dass in Konflikt- und Hoch­ri­si­ko­ge­bie­ten die Erlö­se aus dem Ver­kauf der Roh­stof­fe in sozi­al ver­träg­li­che Rich­tun­gen gelenkt wer­den, bleibt zu hof­fen, aber letzt­lich offen. Fest steht: Deut­sche Unter­neh­men sind dem­nächst (geplant der­zeit ab 01.01.2021) gesetz­lich ver­pflich­tet, ihre Lie­fer­ket­te genau­er zu ana­ly­sie­ren und den Anfor­de­run­gen des Geset­zes ent­spre­chend zu handeln.

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