Die Bundesregierung hat am 06.11.2019 einen Gesetzesentwurf (PDF) veröffentlicht, um den verantwortungsbewussten Umgang bei der Beschaffung von „Konfliktrohstoffen“ zu fördern. Minerale wie Gold, Tantal, Zinn oder Wolfram werden regelmäßig zur Herstellung von Produkten in der Automobilindustrie oder Smartphones verwendet. Dem Endnutzer der Produkte bleibt jedoch oft verborgen, dass bei der Gewinnung der Rohstoffe Kinderarbeit, Umweltverschmutzung und Menschenrechtsverletzungen auftreten.
Der Gesetzesentwurf mit dem kurzen Titel „Mineralische-Rohstoffe-Sorgfaltspflichten-Gesetz (MinRohSorgG)“* dient der Überprüfung jährlicher Einfuhrmengen, des Ursprungs und des Transportwegs sowie der Bewertung, ob eingeführte Metalle und Minerale Risiken in der Lieferkette unterfallen. Die Bewertung richtet sich dabei nach den OECD-Leitsätzen für die Erfüllung von Sorgfaltspflichten verantwortungsbewusster Lieferketten.
Für die Umsetzung des Gesetzes ist die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe in Zusammenarbeit mit den Zollbehörden zuständig.
Für betroffene Unternehmen bedeutet dies vor allem die Notwendigkeit, Risikomanagementsysteme neu zu bewerten und Transparenz in der eigenen Lieferkette zu schaffen. Beispielhaft sind an dieser Stelle zwei Automobilkonzerne zu nennen, die bereits jetzt (öffentlich kommuniziert) die Nachhaltigkeit in der Lieferkette zur Erfüllung ihrer unternehmerischen Verantwortung anstreben. Volkswagen z. B. hat Nachhaltigkeit in der eigenen Lieferkette (PDF) zu einem verbindlichen Kriterium bei der Vergabe von Lieferverträgen gemacht. Der schwedische Hersteller Volvo will mittels Blockchain die Rückverfolgbarkeit von Kobalt in der Lieferkette möglich machen (Kobalt wird zur Herstellung von Hochvoltbatterien verwendet).
Wie und ob all dies dazu beiträgt, dass in Konflikt- und Hochrisikogebieten die Erlöse aus dem Verkauf der Rohstoffe in sozial verträgliche Richtungen gelenkt werden, bleibt zu hoffen, aber letztlich offen. Fest steht: Deutsche Unternehmen sind demnächst (geplant derzeit ab 01.01.2021) gesetzlich verpflichtet, ihre Lieferkette genauer zu analysieren und den Anforderungen des Gesetzes entsprechend zu handeln.
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