Coro­na und die recht­li­chen Fol­gen: “Nicht unbe­dingt höhe­re Gewalt”

“Ist ein von außen kom­men­des, unvor­her­seh­ba­res und nicht abwend­ba­res Ereig­nis die Ursa­che für die aktu­el­le Situa­ti­on, sol­len Leis­tungs­pflich­ten und in Fol­ge auch Scha­dens­er­satz­an­sprü­che ent­fal­len. Wenn nun aber Unter­neh­men zum Eigen­schutz und frei­wil­lig die eige­ne Pro­duk­ti­on unter­bre­chen und des­we­gen ihren Pflich­ten nicht nach­kom­men, sind Zwei­fel an der ‘höhe­ren Gewalt’ und somit an dem Ent­fall von Ersatz­ver­pflich­tun­gen angebracht.”

Das voll­stän­di­ge Inter­view mit Dani­el Wuhr­mann fin­den Sie auf der Web­site von “AUTOMOBIL INDUSTRIE”.

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