“Ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und nicht abwendbares Ereignis die Ursache für die aktuelle Situation, sollen Leistungspflichten und in Folge auch Schadensersatzansprüche entfallen. Wenn nun aber Unternehmen zum Eigenschutz und freiwillig die eigene Produktion unterbrechen und deswegen ihren Pflichten nicht nachkommen, sind Zweifel an der ‘höheren Gewalt’ und somit an dem Entfall von Ersatzverpflichtungen angebracht.”
Das vollständige Interview mit Daniel Wuhrmann finden Sie auf der Website von “AUTOMOBIL INDUSTRIE”.
zurück