Die Auswirkungen des Brexits führen auch Monate nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU bei vielen Wirtschaftsakteuren noch zu großer Rechtsunsicherheit, da sie seit dem 01.01.2021 zwingend die dort geltenden regulatorischen Vorgaben beachten müssen, die sich – soweit ersichtlich – derzeit noch weitestgehend mit der Rechtslage in der EU deckt. Es ist jedoch bereits jetzt absehbar, dass es in Zukunft zu relevanten Unterschieden und Abweichungen zwischen den beiden Rechtslagen kommen wird. Beispielhaft ist hier die neue Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 (PDF) zu nennen, die nach Auskunft der britischen Regierung nicht in nationales britisches Recht überführt werden soll. Weitere Beispiele könnten die neue Maschinenverordnung sowie die Verordnung zur Regulierung künstlicher Intelligenz sein, die derzeit als Kommissionsentwurf vorliegen (wir berichteten).
Kennzeichnungspflichten: Wann gilt welches Kennzeichen wo?
Besonders relevant wird dies für die CE-respektive UKCA/UKNI-Kennzeichnung von Produkten.
Während der Übergangsphase vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 können Produkte, die aus der EU auf den britischen Markt gelangen, weiterhin nur mit dem CE-Kennzeichen versehen werden (wir berichteten). Eine Ausnahme gilt in diesem einjährigen Übergangszeitraum nur für Produkte, deren Konformitätsbewertungsverfahren die Einbindung einer notifizierten Stelle erforderlich macht und hierfür auf eine notifizierte Stelle im Vereinigten Königreich zurückgegriffen wurde. In dieser Konstellation muss das Produkt bereits jetzt zwingend mit dem UKCA-Kennzeichen versehen werden. Ab dem 01.01.2022 müssen Produkte, die auf dem britischen Markt eingeführt werden, zwingend die UKCA-Kennzeichnung tragen, Produkte, die ausschließlich mit einem CE-Kennzeichen gekennzeichnet sind, sind im Vereinigten Königreich dann nicht mehr verkehrsfähig. Allerdings wird es nach dem 01.01.2022 bei Vorliegen der jeweiligen regulatorischen Voraussetzungen möglich sein, Produkte, die für beide Märkte bestimmt sind, sowohl mit dem CE- als auch mit dem UKCA-Kennzeichnen zu versehen.
Für Bau- und Medizinprodukte ist eine längere Übergangsfrist vorgesehen. Im Anwendungsbereich dieser Rechtsakte soll die Bereitstellung von Produkten mit einem CE-Kennzeichen noch bis zum 30.06.2023 möglich sein.
In Nordirland gilt gemäß dem Nordirland-Protokoll zum Austrittsabkommen in Bezug auf die Produktkennzeichnung seit dem 01.01.2021 eine weitere Besonderheit, wonach Nordirland Teil des EU-Binnenmarktes bleibt. Für die Bereitstellung von Produkten in Nordirland ist seit dem 01.01.2021 sowohl die CE- als auch die Kombination aus CE- und UKNI-Kennzeichnung rechtssicher möglich. Die Verwendung allein des UKNI-Kennzeichens ist hingegen nicht statthaft.
Rollen der Wirtschaftsakteure
Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs gilt dieses als Drittstaat, wodurch sich in der Konsequenz auch die Rolle einiger europäischer Wirtschaftsakteure verändert hat. Demnach ist beispielsweise der Händler, der seine Ware aus dem Vereinigten Königreich bezieht und erstmalig auf dem europäischen Markt bereitstellt, automatisch Importeur dieser Produkte und unterliegt den rechtlichen Handlungspflichten eines Importeurs in Bezug auf die Konformität und Sicherheit dieser Produkte. Gleichermaßen trifft im Vereinigten Königreich ansässige Wirtschaftsakteure nun die Pflicht sicherzustellen, dass Produkte zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens auf dem britischen Markt im Einklang mit den geltenden britischen Anforderungen sind.
Fazit und Empfehlungen für die Praxis
Der Brexit am Anfang dieses Jahres hat die Wirtschaftsakteure vor grundlegende rechtliche Fragestellungen und tatsächliche Herausforderungen gestellt, die für die meisten Produktsparten zwingend innerhalb dieses Jahres bewältigt und gelöst werden müssen. Insbesondere mit Blick auf den sich ständig verändernden europäischen Rechtsrahmen sowie die Unsicherheit, die in Bezug auf die britische Rechtslage besteht, könnte die Einbindung eines geeigneten Bevollmächtigen im Vereinigten Königreich (Authorized Representative) sinnvoll sein, der die britische Rechtslage und die voranschreitende britische technische Harmonisierung observieren und rückmelden könnte, um dem Stocken der bilateralen Handelsbeziehungen effektiv entgegenzuwirken.
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