Die Ökodesign-Verordnung steht in den Startlöchern

Ers­te Durch­füh­rungs­rechts­ak­te wer­den inner­halb der ers­ten zwölf Mona­te nach dem Inkraft­tre­ten erwartet

Die Ökodesign-Verordnung, die am 23. April 2024 mit über­wie­gen­der Mehr­heit vom euro­päi­schen Par­la­ment ver­ab­schie­det wur­de, wird in Kür­ze in Kraft tre­ten und ein voll­stän­dig neu­es Rege­lungs­re­gime zur nach­hal­ti­gen Gestal­tung von Pro­duk­ten auf den Weg brin­gen, die einen wich­ti­gen Mei­len­stein auf dem Weg zur euro­päi­schen Kli­ma­neu­tra­li­tät dar­stellt. Die wich­tigs­ten Neue­run­gen die­ser Ver­ord­nung fin­den Sie nachstehend.

Update

Mit der Aus­wei­tung der erfass­ten Pro­dukt­grup­pen, der Ein­füh­rung des digi­ta­len Pro­dukt­pas­ses und den gestei­ger­ten Anfor­de­run­gen an die Material- und Res­sour­cen­ef­fi­zi­enz sowie die Recy­cling­fä­hig­keit von Pro­duk­ten sol­len neue Nach­hal­tig­keits­stan­dards in der EU erreicht wer­den (nähe­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie hier). Dar­über hin­aus wur­de der Vor­schlag des Euro­päi­schen Par­la­ments, die Ver­nich­tung bestimm­ter unver­kauf­ter Ver­brau­cher­pro­duk­te zu ver­bie­ten, in begrü­ßens­wer­ter Wei­se bei­be­hal­ten und eben­falls verabschiedet. 

Im Gleich­lauf mit der eben­falls kürz­lich ver­ab­schie­de­ten Bat­te­rie­ver­ord­nung sieht auch die Ökodesign-Verordnung die Erfor­der­lich­keit der Erstel­lung eines Digi­ta­len Pro­dukt­pas­ses für die dezen­tra­li­sier­te Auf­be­rei­tung pro­dukt­re­le­van­ter Infor­ma­tio­nen vor, die künf­tig von allen Akteu­ren in der Wert­schöp­fungs­ket­te digi­tal und stan­dar­di­siert bereit­ge­stellt wer­den müs­sen und nach dem Need-to-Know-Prinzip trans­pa­rent ein­ge­se­hen wer­den kön­nen. Der Pro­zess zur Erar­bei­tung einer sek­tor­über­grei­fen­den Defi­ni­ti­on und Beschrei­bung der Vor­ga­ben für den Digi­ta­len Pro­dukt­pass, die Defi­ni­ti­on eines bran­chen­über­grei­fen­den Pro­dukt­da­ten­mo­dells und die Erar­bei­tung ent­spre­chen­der Nor­men und Stan­dards für die wei­te­re Ent­wick­lung des Digi­ta­len Pro­dukt­pas­ses und sei­nes Öko­sys­tems läuft auf euro­päi­scher wie auch auf natio­na­ler Ebe­ne auf Hoch­tou­ren, um die euro­päi­sche und inter­na­tio­na­le Inter­ope­ra­bi­li­tät zu fördern.

Über­gangs­re­ge­lun­gen

Grund­sätz­lich wird die Ökodesign-Verordnung ab ihrem Inkraft­tre­ten die noch gel­ten­de Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG voll­stän­dig ablö­sen. Ers­te dele­gier­te Rechts­ak­te, die die spe­zi­fi­schen Ökodesign-Anforderungen für Pro­duk­te und Pro­dukt­grup­pen sowie die Vor­ga­ben für den DPP ent­hal­ten, wer­den bereits zwölf Mona­te nach Inkraft­tre­ten der Ver­ord­nung erwar­tet mit einem regel­mä­ßi­gen Gel­tungs­be­ginn nach 18 Mona­ten nach dem Inkraft­tre­ten der jewei­li­gen Ver­ord­nung. Dar­über hin­aus gel­ten bestimm­te Rege­lun­gen der Ökodesign- Richt­li­nie (u. a. bezüg­lich der Kon­for­mi­täts­be­wer­tung von Pro­duk­ten) und die für die ein­zel­nen Pro­dukt­grup­pen erlas­se­nen Durch­füh­rungs­ver­ord­nun­gen so lan­ge fort, bis sie durch die neu­en dele­gier­ten Rechts­ak­te der Ökodesign-Verordnung auf­ge­ho­ben werden.

Aus­blick

Bis zum Inkraft­tre­ten der Ökodesign-Verordnung ist es nur noch ein kur­zer Weg. Die Bil­li­gung  der Ver­ord­nung durch den Rat erfolg­te am 27. Mai 2024. Der Ver­ord­nungs­text wird zeit­nah, vor­aus­sicht­lich noch vor den Euro­pa­wah­len, im Amts­blatt der EU ver­öf­fent­licht, sodass die Ver­ord­nung bereits im Som­mer die­ses Jah­res in Kraft tritt.

Somit ist es höchs­te Zeit, sich mit den Vor­ga­ben die­ser Ver­ord­nung und den recht­li­chen Impli­ka­tio­nen für Ihre Pro­duk­te und Ihr Unter­neh­men ver­traut zu machen. Unser Kom­pe­tenz­team Sus­tainable Pro­ducts & Sup­p­ly Chains unter­stützt Sie auf die­sem Weg.

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