Erste Durchführungsrechtsakte werden innerhalb der ersten zwölf Monate nach dem Inkrafttreten erwartet
Die Ökodesign-Verordnung, die am 23. April 2024 mit überwiegender Mehrheit vom europäischen Parlament verabschiedet wurde, wird in Kürze in Kraft treten und ein vollständig neues Regelungsregime zur nachhaltigen Gestaltung von Produkten auf den Weg bringen, die einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur europäischen Klimaneutralität darstellt. Die wichtigsten Neuerungen dieser Verordnung finden Sie nachstehend.
Update
Mit der Ausweitung der erfassten Produktgruppen, der Einführung des digitalen Produktpasses und den gesteigerten Anforderungen an die Material- und Ressourceneffizienz sowie die Recyclingfähigkeit von Produkten sollen neue Nachhaltigkeitsstandards in der EU erreicht werden (nähere Informationen finden Sie hier). Darüber hinaus wurde der Vorschlag des Europäischen Parlaments, die Vernichtung bestimmter unverkaufter Verbraucherprodukte zu verbieten, in begrüßenswerter Weise beibehalten und ebenfalls verabschiedet.
Im Gleichlauf mit der ebenfalls kürzlich verabschiedeten Batterieverordnung sieht auch die Ökodesign-Verordnung die Erforderlichkeit der Erstellung eines Digitalen Produktpasses für die dezentralisierte Aufbereitung produktrelevanter Informationen vor, die künftig von allen Akteuren in der Wertschöpfungskette digital und standardisiert bereitgestellt werden müssen und nach dem Need-to-Know-Prinzip transparent eingesehen werden können. Der Prozess zur Erarbeitung einer sektorübergreifenden Definition und Beschreibung der Vorgaben für den Digitalen Produktpass, die Definition eines branchenübergreifenden Produktdatenmodells und die Erarbeitung entsprechender Normen und Standards für die weitere Entwicklung des Digitalen Produktpasses und seines Ökosystems läuft auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene auf Hochtouren, um die europäische und internationale Interoperabilität zu fördern.
Übergangsregelungen
Grundsätzlich wird die Ökodesign-Verordnung ab ihrem Inkrafttreten die noch geltende Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG vollständig ablösen. Erste delegierte Rechtsakte, die die spezifischen Ökodesign-Anforderungen für Produkte und Produktgruppen sowie die Vorgaben für den DPP enthalten, werden bereits zwölf Monate nach Inkrafttreten der Verordnung erwartet mit einem regelmäßigen Geltungsbeginn nach 18 Monaten nach dem Inkrafttreten der jeweiligen Verordnung. Darüber hinaus gelten bestimmte Regelungen der Ökodesign- Richtlinie (u. a. bezüglich der Konformitätsbewertung von Produkten) und die für die einzelnen Produktgruppen erlassenen Durchführungsverordnungen so lange fort, bis sie durch die neuen delegierten Rechtsakte der Ökodesign-Verordnung aufgehoben werden.
Ausblick
Bis zum Inkrafttreten der Ökodesign-Verordnung ist es nur noch ein kurzer Weg. Die Billigung der Verordnung durch den Rat erfolgte am 27. Mai 2024. Der Verordnungstext wird zeitnah, voraussichtlich noch vor den Europawahlen, im Amtsblatt der EU veröffentlicht, sodass die Verordnung bereits im Sommer dieses Jahres in Kraft tritt.
Somit ist es höchste Zeit, sich mit den Vorgaben dieser Verordnung und den rechtlichen Implikationen für Ihre Produkte und Ihr Unternehmen vertraut zu machen. Unser Kompetenzteam Sustainable Products & Supply Chains unterstützt Sie auf diesem Weg.
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