reusch­law White­pa­per: Die neue Ökodesign-Verordnung

Im Rah­men des EU Green Deal stärkt die EU mit neu­en Rechts­ak­ten die nach­hal­ti­ge Gestal­tung von Pro­duk­ten. Dabei spielt der Vor­schlag für eine neue Ökodesign-Verordnung, den die EU-Kommission am 30. März 2022 ver­öf­fent­licht hat, eine wich­ti­ge Rol­le. Der­zeit befin­det sich die Ver­ord­nung im Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren. Der EU Green Deal ist ein Stra­te­gie­pa­pier der EU-Kommission von 2019, der die EU durch Anpas­sung und Erneue­rung des recht­li­chen Rah­mens bis 2050 zur Kli­ma­neu­tra­li­tät füh­ren soll. Das Stra­te­gie­pa­pier ist nicht rechts­ver­bind­lich. Jedoch wur­de am 24. Juni 2021 das für alle EU-Mitgliedstaaten ver­bind­li­che Euro­päi­sche Kli­ma­ge­setz ver­ab­schie­det, wel­ches das Ziel der Kli­ma­neu­tra­li­tät bis 2050 vor­sieht. Kli­ma­neu­tra­li­tät bedeu­tet, ab 2050 kei­ne Netto-Treibhausgasemissionen mehr frei­zu­set­zen und das Wirt­schafts­wachs­tum von der Res­sour­cen­nut­zung abzukoppeln.

Im vor­lie­gen­den White­pa­per stel­len Saskia Witt­brodt, Anna Piroth und Wie­te Her­weg die grund­le­gen­den Ände­run­gen, Zie­le und wesent­li­chen Neue­run­gen, wie der digi­ta­le Pro­dukt­pass, der Ökodesign-Verordnung dar.

Das voll­stän­di­ge White­pa­per fin­den Sie hier zum Download.

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