“Der Datenschutzrechtler Stefan Hessel aus der Kanzlei reuschlaw schreibt, er sei ‘zu dem Ergebnis gekommen, dass die Auswirkungen auf die Praxis – anders als die Pressemitteilung des #EuGH und diverse Medienberichte vermuten lassen – derzeit noch nicht absehbar sind’. Das Gericht stelle ‘weder fest, dass der für Real-Time Bidding verwendete ‚Transparency and Consent String‘ ein personenbezogenes Datum ist, noch dass die IAB gemeinsam mit ihren Mitgliedern datenschutzrechtlich verantwortlich ist’. Von einem ‘Todesstoß für Trackingbasierte Werbeindustrie’, wie unter anderem der ‘Spiegel’ berichtet, könne daher keine Rede sein.”
Den vollständigen Artikel finden Sie hier. ($)
zurück