Europas Kampf gegen Cyberbedrohungen
“Mit der NIS‑2 Richtlinie und dem Entwurf des CRA kommen in naher Zukunft umfassende unternehmens- und produktbezogene cybersicherheitsrechtliche Anforderungen auf Unternehmen zu. Neben einer frühzeitigen Prüfung der Betroffenheit sollten Unternehmen insbesondere das Compliance Management und ihre IT-Verträge an die neuen Anforderungen anpassen. Nicht zuletzt aufgrund der weitreichenden Befugnisse der Aufsichtsbehörden sollte zudem auf eine ausreichende Dokumentation geachtet werden.”
Stefan Hessel und Christoph Callewaert in Heft 3 des IM+io – Fachmagazin, S. 50 ff. Der vollständige Artikel steht hier zum Download bereit.
NIS-2-Richtlinie: Prüfen Sie Ihre Betroffenheit
Die NIS-2-Richtlinie gilt für alle Unternehmen, die Dienstleistungen in der EU erbringen oder dort tätig sind, wenn sie mehr als 50 Personen beschäftigen, einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von mehr als 10 Mio. EUR haben und einem der kritischen Sektoren angehören. Prüfen Sie jetzt Ihre Betroffenheit mit unserem kostenfreien Quick-Check!