Gefahr erkannt, Recht gebannt

Euro­pas Kampf gegen Cyberbedrohungen

Mit der NIS‑2 Richt­li­nie und dem Ent­wurf des CRA kom­men in naher Zukunft umfas­sen­de unternehmens- und pro­dukt­be­zo­ge­ne cyber­si­cher­heits­recht­li­che Anfor­de­run­gen auf Unter­neh­men zu. Neben einer früh­zei­ti­gen Prü­fung der Betrof­fen­heit soll­ten Unter­neh­men ins­be­son­de­re das Com­pli­ance Manage­ment und ihre IT-Verträge an die neu­en Anfor­de­run­gen anpas­sen. Nicht zuletzt auf­grund der weit­rei­chen­den Befug­nis­se der Auf­sichts­be­hör­den soll­te zudem auf eine aus­rei­chen­de Doku­men­ta­ti­on geach­tet wer­den.

Ste­fan Hes­sel und Chris­toph Cal­le­waert in Heft 3 des IM+io – Fach­ma­ga­zin, S. 50 ff. Der voll­stän­di­ge Arti­kel steht hier zum Down­load bereit.

NIS-2-Richtlinie: Prü­fen Sie Ihre Betroffenheit

Die NIS-2-Richtlinie gilt für alle Unter­neh­men, die Dienst­leis­tun­gen in der EU erbrin­gen oder dort tätig sind, wenn sie mehr als 50 Per­so­nen beschäf­ti­gen, einen Jah­res­um­satz oder eine Jah­res­bi­lanz­sum­me von mehr als 10 Mio. EUR haben und einem der kri­ti­schen Sek­to­ren ange­hö­ren. Prü­fen Sie jetzt Ihre Betrof­fen­heit mit unse­rem kos­ten­frei­en Quick-Check!

 

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