Arbeitspapier zum ANHANG II Nr. 3 NIS-2-Richtlinie
“Die NIS-2-Richtlinie, verabschiedet im Januar 2023, erfordert eine umfassende Umsetzung in den EU-Mitgliedsstaaten bis zum 17. Oktober 2024. In diesem Kontext legen der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) und reuschlaw ein Arbeitspapier zur Beurteilung und Präzisierung von ANHANG II Nr. 3 der NIS-2-Richtlinie vor. Die Ausarbeitung analysiert die Definitionen in der NIS-2-Richtlinie, insbesondere in Bezug auf die Produktion von chemischen Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen. Der Fokus liegt dabei auf der Schnittstelle zur REACH-Verordnung.
Das Arbeitspapier zeigt die Betroffenheit gemäß ANHANG II Nr. 3 von über 22.500 Unternehmen (ca. 50%) des verarbeitenden Gewerbes in Deutschland auf, bei gleichzeitig signifikanter Überschneidung mit weiteren relevanten Sektoren gemäß ANHANG II, wodurch Unklarheiten, Widersprüche und Regelungslücken in der NIS-2-Richtlinie aufgedeckt werden.
Abschließend wird ein Formulierungsvorschlag präsentiert, um die Präzision und Klarheit der NIS-2-Richtlinie in der nationalen Umsetzung zu verbessern. Hilfsmittel wie der NIS2 Quick-Check und der VDMA Arbeitskreis NIS2 werden vorgestellt, um Unternehmen bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie zu unterstützen.”
Das Arbeitspapier wurde gemeinsam von Steffen Zimmermann, VDMA und Stefan Hessel verfasst. Nachstehend finden Sie das vollständige Dokument zum Download.