Incoterms regeln die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer im internationalen Handel.
Sie gelten als Geschäftsbedingungen, deren Aufnahme in den Vertrag der ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den Parteien bedarf. Die internationalen Handelsklauseln der ICC (International Chamber of Commerce) wurden zuletzt im Jahr 2010 angepasst. Die für den 10.09.2019 angekündigte Veröffentlichung der am 01.01.2020 in Kraft tretenden Incoterms 2020 wird mit Spannung erwartet. Die Neufassung soll der geänderten Transport- und Handelspraxis Rechnung tragen.
Inhaltlich darf man gespannt sein, ob sich die Ankündigungen aus Literatur und Kommentierung bewahrheiten: Als mögliche Änderung wird eine Teilung des FCA (Free Carrier/Frei Frachtführer-)Incoterms in sowohl Land- als auch Seeweg genannt. FCA bedeutet, dass der Verkäufer dem Käufer die Ware beim Verkäufer oder an einem anderen bestimmen Ort übergibt.
Für FAS (Free Alongside Ship/frei Längsseite Schiff) wird eine Aufhebung genauso wie für EXW (Ex works/Ab Werk) ins Spiel gebracht. Insbesondere letztere Klausel, bei der der Verkäufer die Ware liefert, indem er sie dem Käufer am eigenen Standort des Verkäufers zur Abholung bereitstellt, gilt als umstritten: Die Haftung des Verkäufers wird auf ein Minimum reduziert. Zusätzlich wird vermutet, dass für DDP (Delivery Duty Paid/geliefert verzollt) eine gänzliche Neuauslegung zu erwarten ist.
Außerdem wird über die Einführung eines neuen Incoterms CNI (Cost and Insurance) nachgedacht. Dieser soll die Lücke zwischen FCA, bei dem die Versicherungskosten nicht vom Verkäufer als Exporteur zu tragen sind, und CFR (Costs and Freight/Kosten und Fracht)/CIF (Cost, Insurance and Freight/Kosten, Versicherung, Fracht), bei denen die Beförderung inklusive ist, schließen.
Nach CNI würde das Risiko des Untergangs der Ware am Verschiffungshafen auf den Käufer übergehen. Weiterhin ist mit Ergebnissen aus der Analyse von Transportsicherheit, Transportversicherungen und dem Verhältnis zwischen Incoterms und internationalem Liefervertrag zu rechnen, die sich ebenfalls in den neuen Incoterms finden dürften.
Insgesamt ist auch mit einer wesentlich einfacheren und übersichtlicheren Handhabung zu rechnen, die Ausfluss in Grafiken und Tabellen finden soll.
Wie sich all dies auf die Pflichten der Parteien und Haftungsfragen auswirkt und wie viel Gewicht bisherigen Äußerungen beizumessen ist, wird sich in Kürze zeigen. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
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