NIS2-Richtlinie – Quick-Check zur Betroffenheit

Mit der NIS2-Richtlinie wird der Kreis der betrof­fe­nen Unter­neh­men deut­lich erwei­tert und die Anfor­de­run­gen an die Cyber­si­cher­heit deut­lich ver­schärft – Stich­wort: Geschäfts­füh­rer­ver­ant­wort­lich­keit.
In Deutsch­land wer­den künf­tig rund 30.000 bis 40.000 Unter­neh­men als wesent­li­che und wich­ti­ge Ein­rich­tun­gen gelten.

Prü­fen Sie jetzt kos­ten­los Ihre Betrof­fen­heit von NIS2.
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Etwa 80 % der betrof­fe­nen Unter­neh­men sind sich ihrer Betrof­fen­heit bis­lang jedoch nicht bewusst. Um Unter­neh­men bei der NIS2 Com­pli­ance zu unter­stüt­zen, haben wir des­halb einen Quick-Check zur Anwend­bar­keit der neu­en EU-Richtlinie für Cyber­si­cher­heit entwickelt.

Sie haben Fra­gen zur NIS2-Richtlinie oder benö­ti­gen Unter­stüt­zung? Dann wer­fen Sie doch einen Blick in unse­re Tipps und den eben­falls kos­ten­lo­sen One­pager zur NIS2-Compliance oder neh­men Sie direkt Kon­takt zu uns auf.

Für den Quick-Check haben Prof. Dr. Dennis-Kenji Kip­ker und Ste­fan Hes­sel ihre umfas­sen­de Erfah­rung im Cyber­se­cu­ri­ty Com­pli­ance Manage­ment und die Per­spek­ti­ven aus Bera­tungs­pra­xis und For­schung im Recht der Cyber­si­cher­heit zusammengeführt.

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