The Defo­re­sta­ti­on Con­tem­pla­ti­on – der Vor­schlag der EU zuguns­ten der Ent­wal­dungs­frei­heit von glo­ba­len Lieferketten

Der am 17. Novem­ber 2021 von der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on vor­ge­leg­te Vor­schlag für eine Ver­ord­nung über die Bereit­stel­lung bestimm­ter Risi­ko­roh­stof­fe und ‑erzeug­nis­se, die in Ver­bin­dung mit Ent­wal­dung und Wald­schä­di­gung ste­hen, ver­bie­tet zukünf­tig die Bereit­stel­lung von Holz, Ölpal­men, Soja, Kakao, Kaf­fee und Rin­dern sowie dar­aus her­ge­stell­ter Erzeug­nis­se wie etwa Leder, Möbel, Palm­öl oder Scho­ko­la­de, wenn sie nicht aus ent­wal­dungs­frei­en Lie­fer­ket­ten stam­men. In die­sem Bei­trag beleuch­ten wir die Hin­ter­grün­de die­ser euro­päi­schen Geset­zes­in­itia­ti­ve, stel­len die Kern­re­ge­lungs­ge­hal­te dar und wei­sen auf die recht­li­chen Impli­ka­tio­nen für Unter­neh­men hin.

Zur Ver­wirk­li­chung ihrer Stra­te­gie, die EU-Wirtschaft nach­hal­ti­ger und kli­ma­neu­tral zu gestal­ten (Green Deal), und in Reak­ti­on auf den stei­gen­den Ver­lust und die Schä­di­gung von Wald durch die Aus­wei­tung land­wirt­schaft­li­cher Flä­chen für die Erzeu­gung von bestimm­ten Roh­stof­fen hat die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on im Novem­ber 2021 den Vor­schlag einer Ver­ord­nung über die Bereit­stel­lung bestimm­ter Roh­stof­fe und Erzeug­nis­se gemacht, deren Pro­duk­ti­on in der Regel auf Ent­wal­dung und Wald­schä­di­gung beruht. Anders als dies zum Bei­spiel bei der Regu­lie­rung von Sorg­falts­pflich­ten zur Ach­tung von Men­schen­rech­ten ent­lang der Lie­fer­ket­te der Fall ist (wir berich­te­ten), hat sich die Kom­mis­si­on für die Regu­lie­rung im Wege einer Ver­ord­nung ent­schie­den, die ihren Rege­lungs­ge­halt unmit­tel­bar in allen Mit­glied­staa­ten ent­fal­ten und so für ein Höchst­maß an Har­mo­ni­sie­rung sor­gen wür­de. Ziel die­ser Ver­ord­nung soll es sein, den Ver­brauch von und den Han­del mit bestimm­ten Roh­stof­fen und Pro­duk­ten, die nicht zu Ent­wal­dung und Wald­schä­di­gung füh­ren, zu för­dern und auf die­sem Weg zum Erhalt der bio­lo­gi­schen Viel­falt beizutragen.

Anwen­dungs­be­reich & Kernregelungen

Der Ver­ord­nungs­ent­wurf regu­liert bis­lang sechs Risi­ko­roh­stof­fe, die als maß­geb­lich ver­ant­wort­lich für die Abhol­zung und Schä­di­gung bestehen­der Urwäl­der ver­ant­wort­lich gemacht wur­den: Kaf­fee, Kakao, Ölpal­men, Soja, Rin­der und Holz (soge­nann­te „rele­van­te Roh­stof­fe“). Dar­über hin­aus wer­den auch Erzeug­nis­se erfasst, die rele­van­te Roh­stof­fe ent­hal­ten, mit die­sen gefüt­tert oder aus ihnen her­ge­stellt wur­den (soge­nann­te „rele­van­te Erzeug­nis­se“). Bei­spiel­haft zu nen­nen sind Pro­duk­te wie Möbel, Leder oder Scho­ko­la­de. Ande­re Roh­stof­fe wie Zucker, Mais und Kau­tschuk wur­den trotz ver­gleich­ba­rer Effek­te auf die welt­wei­te Abhol­zung nicht vom Ver­ord­nungs­ent­wurf erfasst. Mit dem Inkraft­tre­ten der Ver­ord­nung soll die der­zeit gül­ti­ge Ver­ord­nung (EU) Nr. 995/2010 (Euro­pean Tim­ber Regu­la­ti­on – EUTR), die aus­schließ­lich die Lega­li­tät von Holz- und Holz­pro­duk­ten regu­liert, auf­ge­ho­ben werden.

Im Kern ver­bie­tet die vor­ge­schla­ge­ne Ver­ord­nung den Han­del mit rele­van­ten Roh­stof­fen und Erzeug­nis­sen, wenn die­se nicht ent­wal­dungs­frei und nicht legal gewon­nen wur­den und kei­ne so genann­te Sorg­falts­er­klä­rung vor­liegt. Im Gleich­lauf mit den Vor­ga­ben der EUTR trifft Markt­teil­neh­mer die Pflicht zur Imple­men­tie­rung einer sys­te­ma­ti­schen Due Dili­gence (DDS), um das mit der Bereit­stel­lung ver­bun­de­ne Risi­ko auf ein ver­nach­läs­sig­ba­res Maß zu redu­zie­ren. In die­sem drei­stu­fi­gen Sys­tem müs­sen Markt­teil­neh­mer Infor­ma­tio­nen über die Ent­wal­dungs­frei­heit und Lega­li­tät der Roh­stof­fe ent­lang der Lie­fer­ket­te sam­meln, erkann­te Risi­ken bewer­ten und soweit erfor­der­lich geeig­ne­te Risi­ko­min­de­rungs­ver­fah­ren umset­zen. Als Aus­fluss die­ser DDS müs­sen Markt­teil­neh­mer gegen­über den zustän­di­gen Behör­den sodann erklä­ren, dass die rele­van­ten Roh­stof­fe und Erzeug­nis­se im Ein­klang mit den Vor­ga­ben der Ver­ord­nung gewon­nen wur­den. Händ­ler von rele­van­ten Roh­stof­fen und Erzeug­nis­sen tref­fen par­al­lel zu den der­zei­ti­gen Vor­ga­ben der EUTR vor allem Informations- und Dokumentationspflichten.

Neu vor­ge­se­hen ist ein von der Kom­mis­si­on errich­te­tes Infor­ma­ti­ons­sys­tem in Form eines Regis­ters, in wel­chem Händ­ler und Markt­teil­neh­mer (nebst Regis­trie­rungs­num­mer) sowie deren Sorg­falts­pflicht­er­klä­run­gen regis­triert wer­den sollen.

Hin­wei­se für die Praxis

Das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren befin­det sich der­zeit im Sta­di­um der ers­ten Lesung und folg­lich noch am Anfang. Es bleibt daher abzu­war­ten, wann und ggf. mit wel­chen Ände­run­gen der Ent­wurf nach wei­te­rer Bera­tung im Euro­päi­schen Par­la­ment beschlos­sen wird. Denk­bar ist der­zeit noch, dass zum Bei­spiel der Anwen­dungs­be­reich der Ver­ord­nung um zusätz­li­che Roh­stof­fe wie zum Bei­spiel Mais, Zucker und Kau­tschuk und deren Erzeug­nis­se erwei­tert wer­den könnte.

Fest steht jedoch, dass die Ver­ord­nung kom­men wird, da es sich hier­bei um einen wei­te­ren ent­schei­den­den Eck­pfei­ler im Kampf der EU gegen ille­gal gewon­ne­ne Roh­stof­fe und auf Umwelt- und Men­schen­recht­ver­stö­ßen basie­rend her­ge­stell­te Pro­duk­te han­delt. Betrof­fe­ne Unter­neh­men sind daher gut bera­ten, bereits jetzt per­so­nel­le und finan­zi­el­le Res­sour­cen für die sehr zeit­auf­wän­di­gen Pro­zes­se abzu­stel­len, die zur Umset­zung der Vor­ga­ben die­ser neu­en Ver­ord­nung erfor­der­lich sein wer­den. Wir wer­den wei­ter berichten.

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