Updates 2019: neue VDA-Vorgaben

VDA-Bände zum Doku­men­ten­ma­nage­ment und zur FMEA

Zum Abschluss des Jah­res 2018 und zu Beginn von 2019 ste­hen zwei über­ar­bei­te­te VDA-Bände an: Band 1 und Band 4 

Der VDA-Rotband 1 beschreibt die Len­kung und Archi­vie­rung von doku­men­tier­ten Infor­ma­tio­nen und for­dert Unter­neh­men auf, eine eige­ne ‘Docu­ment Reten­ti­on Poli­cy‘ zu ent­wi­ckeln. Aus recht­li­cher Per­spek­ti­ve hat die Klas­si­fi­zie­rung von Doku­men­ten und deren Len­kung das schnel­le, ziel­ge­rich­te­te und vor allem funk­tio­nie­ren­de Auf­fin­den und Nut­zen rele­van­ter Doku­men­te zum Ziel. Mit­hin eine Form des „digi­ta­len Akten­schranks“. Für Zulie­fe­rer scheint eine VDA-konforme Aus­ar­bei­tung auf den ers­ten Blick viel Auf­wand mit sich zu brin­gen. Es erge­ben sich aller­dings auch Chan­cen, OEM gegen­über selbst­be­wuss­ter auf­zu­tre­ten – und dies mit­tels Nach­wei­sen zu unter­mau­ern. Auch im Umgang mit Lie­fe­ran­ten ist eine sol­che Struk­tur unter­stüt­zend. Letzt­lich birgt eine der­ar­ti­ge Sys­te­ma­tik für alle Betei­lig­ten Vor­tei­le, nicht zuletzt die unkom­pli­zier­te Hand­ha­be von Unter­la­gen – oder auch: docu­ment management. 

Aller­dings wird eine Umstel­lung hin zu einer VDA-konformen Sys­te­ma­tik tat­säch­lich Arbeit mit sich brin­gen, in Pla­nung und Umset­zung. Den­noch ist es der Auf­wand wert, da letzt­lich bei intel­li­gen­tem Ansatz am Ende Risi­ken mini­miert und Kos­ten redu­ziert wer­den. Zudem ist dies aus unse­rer Sicht eine gute Mög­lich­keit, soft­ware­ba­sier­te, intel­li­gen­te und mög­lichst selbst arbei­ten­de Sys­te­me zu eta­blie­ren. Wir arbei­ten der­zeit mit Koope­ra­ti­ons­part­nern an Lösungs­mög­lich­kei­ten und wer­den hier­zu zeit­nah informieren. 

Der nun für das ers­te Quar­tal 2019 ange­kün­dig­te FMEA-Rot(blau)band 4 soll hel­fen, die kom­ple­xe Pro­dukt­ent­wick­lung und das Qua­li­täts­ma­nage­ment in der Auto­mo­bil­in­dus­trie zu opti­mie­ren und die Stan­dards zur FMEA gemäß VDA und AIAG anzu­glei­chen. Ände­run­gen sind z.B. statt fünf nun sechs FMEA-Schritte, neue Bewer­tungs­ka­ta­lo­ge, eine neue Auf­ga­ben­prio­ri­sie­rung (AP) und ein ein­heit­li­ches Form­blatt. Ergän­zend kom­men Moni­to­ring und Sys­tem­re­ak­tio­nen (FMEA-MSR) dazu, um eine fach­ge­rech­te Ana­ly­se von tech­ni­schen Risi­ken nach­wei­sen zu können. 

Die FMEA bleibt ein hilf­rei­ches Werk­zeug, um sowohl in der Pro­dukt­ent­wick­lung als auch in der Serie Gefahren- und Scha­dens­po­ten­zi­al eines Pro­dukt­feh­lers zu iden­ti­fi­zie­ren, zu bewer­ten und mit­tels abge­lei­te­ter Maß­nah­men lang­fris­tig der Pro­dukt­ver­ant­wor­tung gerecht zu wer­den. Neben der Schu­lung der betrof­fe­nen Mit­ar­bei­ter im Unter­neh­men erscheint uns jedoch auch wich­tig und ange­bracht, den haf­tungs­recht­li­chen Kon­text, in dem eine FMEA steht, zu iden­ti­fi­zie­ren und die rele­van­ten Stel­len im Unter­neh­men zu ver­bin­den. Zu oft wer­den FMEA nur ihrer selbst wegen und ohne ent­spre­chen­des Back­ground­wis­sen im recht­li­chen Bereich durch­ge­führt, was nicht nur deren Zweck zuwi­der­läuft, son­dern auch oft zu unnö­ti­gen oder gar wider­sin­ni­gen Kon­se­quen­zen führt. Reusch­law wird in 2019 meh­re­re Ver­an­stal­tun­gen anbie­ten, in denen die­ses Wis­sen ver­mit­telt wird.

Inso­fern: Stay tuned!

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