VDA-Bände zum Dokumentenmanagement und zur FMEA
Zum Abschluss des Jahres 2018 und zu Beginn von 2019 stehen zwei überarbeitete VDA-Bände an: Band 1 und Band 4
Der VDA-Rotband 1 beschreibt die Lenkung und Archivierung von dokumentierten Informationen und fordert Unternehmen auf, eine eigene ‘Document Retention Policy‘ zu entwickeln. Aus rechtlicher Perspektive hat die Klassifizierung von Dokumenten und deren Lenkung das schnelle, zielgerichtete und vor allem funktionierende Auffinden und Nutzen relevanter Dokumente zum Ziel. Mithin eine Form des „digitalen Aktenschranks“. Für Zulieferer scheint eine VDA-konforme Ausarbeitung auf den ersten Blick viel Aufwand mit sich zu bringen. Es ergeben sich allerdings auch Chancen, OEM gegenüber selbstbewusster aufzutreten – und dies mittels Nachweisen zu untermauern. Auch im Umgang mit Lieferanten ist eine solche Struktur unterstützend. Letztlich birgt eine derartige Systematik für alle Beteiligten Vorteile, nicht zuletzt die unkomplizierte Handhabe von Unterlagen – oder auch: document management.
Allerdings wird eine Umstellung hin zu einer VDA-konformen Systematik tatsächlich Arbeit mit sich bringen, in Planung und Umsetzung. Dennoch ist es der Aufwand wert, da letztlich bei intelligentem Ansatz am Ende Risiken minimiert und Kosten reduziert werden. Zudem ist dies aus unserer Sicht eine gute Möglichkeit, softwarebasierte, intelligente und möglichst selbst arbeitende Systeme zu etablieren. Wir arbeiten derzeit mit Kooperationspartnern an Lösungsmöglichkeiten und werden hierzu zeitnah informieren.
Der nun für das erste Quartal 2019 angekündigte FMEA-Rot(blau)band 4 soll helfen, die komplexe Produktentwicklung und das Qualitätsmanagement in der Automobilindustrie zu optimieren und die Standards zur FMEA gemäß VDA und AIAG anzugleichen. Änderungen sind z.B. statt fünf nun sechs FMEA-Schritte, neue Bewertungskataloge, eine neue Aufgabenpriorisierung (AP) und ein einheitliches Formblatt. Ergänzend kommen Monitoring und Systemreaktionen (FMEA-MSR) dazu, um eine fachgerechte Analyse von technischen Risiken nachweisen zu können.
Die FMEA bleibt ein hilfreiches Werkzeug, um sowohl in der Produktentwicklung als auch in der Serie Gefahren- und Schadenspotenzial eines Produktfehlers zu identifizieren, zu bewerten und mittels abgeleiteter Maßnahmen langfristig der Produktverantwortung gerecht zu werden. Neben der Schulung der betroffenen Mitarbeiter im Unternehmen erscheint uns jedoch auch wichtig und angebracht, den haftungsrechtlichen Kontext, in dem eine FMEA steht, zu identifizieren und die relevanten Stellen im Unternehmen zu verbinden. Zu oft werden FMEA nur ihrer selbst wegen und ohne entsprechendes Backgroundwissen im rechtlichen Bereich durchgeführt, was nicht nur deren Zweck zuwiderläuft, sondern auch oft zu unnötigen oder gar widersinnigen Konsequenzen führt. Reuschlaw wird in 2019 mehrere Veranstaltungen anbieten, in denen dieses Wissen vermittelt wird.
Insofern: Stay tuned!
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