VG Göt­tin­gen: Kei­ne Geburts­tags­fei­er in gro­ßer Run­de in Zei­ten der Covid-19-Krise

Sach­ver­halt

Zur Bekämp­fung der Covid-19-Krise hat­te die Stadt Göt­tin­gen am 17.03.2020 eine für alle ver­bind­li­che Ver­fü­gung erlas­sen, mit der unter ande­rem pri­va­te Ver­an­stal­tun­gen mit mehr als 50 Teil­neh­mern und die Beher­ber­gung von Per­so­nen zu tou­ris­ti­schen Zwe­cken ver­bo­ten wur­den. Gegen die­se Ver­fü­gung wen­de­te sich der Antrag­stel­ler mit einer Kla­ge und einem gleich­zei­tig erho­be­nen Eil­an­trag. Zur Begrün­dung hat er vor­ge­tra­gen, er wol­le sei­nen Geburts­tag in gro­ßer Run­de fei­ern, was durch die All­ge­mein­ver­fü­gung der Stadt nun unmög­lich gemacht wer­de. Er erhob for­mel­le Beden­ken gegen die Ver­fü­gung und bezwei­fel­te die Eig­nung der Maß­nah­men für die Ein­däm­mung des Virus.

Inhalt der Entscheidung

Das VG Göt­tin­gen hat mit sei­nem Beschluss vom 20.03.2020 den Antrag abge­lehnt. Nach Auf­fas­sung des Gerichts ist die All­ge­mein­ver­fü­gung sowohl recht­mä­ßig, wie auch geeig­net und erfor­der­lich, um die unkon­trol­lier­te Aus­brei­tung des Covid-19-Virus ein­zu­däm­men. Die Gefahr einer Ver­brei­tung der Krank­heit bei Ver­an­stal­tun­gen über 50 Per­so­nen sei beson­ders groß, sodass eine Abwä­gung der betrof­fe­nen Inter­es­sen dazu füh­re, dass der Antrag abge­lehnt wer­den müs­se. Das von dem Antrags­stel­ler behaup­te­te, und nicht nähe­re Inter­es­se – umfas­sen­de Pla­nun­gen zu sei­ner Geburts­tags­fei­er getä­tigt zu haben – müs­se hin­ter dem Schutz der mensch­li­chen Gesund­heit zurückstehen.

Der Klä­ger hat gegen die Ent­schei­dung Beschwer­de beim OVG Lüne­burg eingereicht.

Fazit

Die Gerichts­ent­schei­dung im Eil­ver­fah­ren bestä­tigt, dass das öffent­li­che Wohl gegen­über dem ein­zel­nen indi­vi­du­el­len, meist wirt­schaft­li­chen Inter­es­se über­wie­gen kann. Soweit Unter­neh­men gro­ße Ver­an­stal­tun­gen bereits geplant und im Zwei­fel finan­ziert haben, ist ihnen anzu­ra­ten, die­se zu ver­schie­ben und zu einem spä­te­ren Zeit­punkt statt­fin­den zu las­sen, um unnö­ti­ge Kos­ten und erheb­li­chen Auf­wand zu vermeiden.

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