In Brüssel starten dieser Tage die sogenannten Trilog-Verhandlungen. Trilog ist ein Treffen von Vertretern der gesetzgebenden Institutionen der EU, bestehend aus Kommission, Rat und Parlament. Der aktuelle Textvorschlag, der bereits durch alle drei Institutionen individuell geprüft und kommentiert wurde, wird zwischen den Beteiligten endverhandelt. Ziel ist es, dass man sich über alle noch offenen und streitigen Punkte einigt, sodass am Ende der finale Entwurf der Verordnung steht.
Die neue EU-Maschinenverordnung wird die bisherige EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ablösen. Entscheidend ist hierbei zunächst, dass die Richtlinie durch eine Verordnung ersetzt wird, welche unmittelbar in den EU-Mitgliedsstaaten gilt und nicht mehr in nationales Recht umgewandelt werden muss. Darüber hinaus sind aus dem bisher bekannten Textentwurf drei Punkte besonders erwähnenswert:
- Maschinen mit hohem RisikopotenzialDie Liste der Maschinen mit hohem Risikopotenzial (vormals Anhang IV) wird erweitert und mit der Möglichkeit der Einflussnahme durch die EU-Kommission versehen. Die Liste kann und wird dadurch dynamisch und könnte auch kurzfristig aktualisiert werden. Zusätzlich muss bei Maschinen dieser Klasse für die Konformitätsbewertung künftig eine notifizierte Stelle eingebunden werden.
- DigitalisierungBetriebsanleitungen in Papierform und der damit verbundene CO-Fußabdruck sollen soweit es geht der Vergangenheit angehören. Allerdings konnte die Kommission dem Wunsch einiger EU-Länder nicht vollständig nachkommen: Bedenken anderer Mitgliedsstaaten, dass rein digitale Anleitungen möglicherweise nicht von jedem Endkunden klar erkannt und abrufbar sein könnten, schränkten die geplante Digitalisierungsinitiative wieder ein; dies betrifft vor allem B2C-Produkte. Für B2B-Produkte sind digitale Betriebsanleitungen zulässig. B2B-Kunden können weiterhin auf die Papierform bestehen.
- Software & KIEigentlich sollte die Überarbeitung der Maschinenrichtlinie ganz im Zeichen von Software stehen, sodass man sich während des Verfahrens kurzerhand entschied, die neue europäische KI-Verordnung (bisher nur als Entwurf bekannt) in der neuen Maschinenverordnung mit zu berücksichtigen. Da sich das Gesetzgebungsverfahren um die neue KI-Verordnung aber erheblich verzögert, wurde dieses Vorhaben auf Anraten des Rates und des Parlamentes wieder gestoppt und die Verweise auf die Regelungen der kommenden KI-Verordnung wurden gestrichen. Hierdurch soll verhindert werden, dass es am Ende zu unterschiedlichen und nicht aufeinander abgestimmten Vorschriften kommt. Was auf jeden Fall Bestand hat: die Aktualisierung um den Aspekt Software und damit insbesondere der Umgang mit Software, Software-Fehlern und nachträglichen Software-Updates.
Die neue Maschinenverordnung hat bei der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft Priorität und soll eine wesentliche Errungenschaft ihrer Amtszeit sein. Daher besteht das ambitionierte Ziel, das Trilog-Verfahren in jedem Fall im Herbst erfolgreich abzuschließen.
Fazit
Es bleibt spannend, was aus dem über 200 Seiten langen Dokument und den vielen Änderungsvorschlägen nun final übrig bleiben wird. Einen detaillierten Einblick in die Neuerungen der Maschinenverordnung werden wir in den kommenden Tagen geben…
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