Bun­des­kar­tell­amt ver­hängt Buß­gel­der gegen Aluminium-Kartell

Das Bun­des­kar­tell­amt (BKar­tA) hat zum Ende des letz­ten Jah­res gegen fünf Aluminium-Schmieden sowie gegen zehn Mit­ar­bei­ter der betref­fen­den Unter­neh­men Buß­gel­der in Höhe von 175 Mil­lio­nen Euro ver­hängt (Mel­dung des BKar­tA vom 23.12.2020). Grund hier­für sind jah­re­lan­ge wett­be­werbs­wid­ri­ge Abspra­chen (“Kar­tell”).

Abspra­che zu Kos­ten und Rabatten

Laut dem BKar­tA haben sich Ver­tre­ter der betei­lig­ten Unter­neh­men im Zeit­raum zwi­schen den Jah­ren 2006 und 2018 ins­ge­samt 23 Mal getrof­fen und sich im Rah­men der soge­nann­ten “Alu­mi­ni­um For­ging Group” zu Kos­ten und Rabat­ten ausgetauscht.

Im Rah­men die­ser Tref­fen ent­stand laut den Aus­füh­run­gen des BKar­tA ein gemein­sa­mes Grund­ver­ständ­nis dar­über, wie man Beschaf­fungs­kos­ten und Kos­ten­stei­ge­run­gen an Kun­den wei­ter­gibt. Hier­bei wur­den sowohl Infor­ma­tio­nen über indi­vi­du­el­le Ein­kaufs­kos­ten und Rabat­te aus­ge­tauscht als auch bespro­chen, in wel­cher Form Rabat­tie­run­gen gegen­über Kun­den erfol­gen kön­nen und wie erfolg­reich die­se sind.

Ermitt­lung durch Kron­zeu­gen ausgelöst

Initia­tor der Ermitt­lun­gen des BKar­tA waren Infor­ma­tio­nen von einem der an dem Kar­tell betei­lig­ten Unter­neh­men. Die­ses Unter­neh­men mach­te von der soge­nann­ten “Kron­zeu­gen­re­ge­lung” Gebrauch (§ 33e GWB) und ent­ging damit einem Buß­geld. Der Kron­zeu­ge und die wei­te­ren betei­lig­ten Aluminium-Schmieden kön­nen der Mel­dung des BKar­tA ent­nom­men werden.

Scha­dens­er­satz für benach­tei­lig­te Unternehmen

Da infol­ge sol­cher wett­be­werbs­wid­ri­gen Abspra­chen übli­cher­wei­se ins­be­son­de­re die Kun­den der betei­lig­ten Unter­neh­men benach­tei­ligt wer­den, ste­hen die­sen neben Unter­las­sungs­an­sprü­chen regel­mä­ßig auch Scha­dens­er­satz­an­sprü­che zu (§ 33a GWB). Die betrof­fe­nen Kun­den ver­tei­len sich in die­sem Fall ins­be­son­de­re auf Zulie­fe­rer und Her­stel­ler aus der Auto­mo­bil­in­dus­trie, dem Motor­rad­be­reich und wei­te­ren Bran­chen. Kun­den der jewei­li­gen Unter­neh­men ist des­halb zu emp­feh­len, die betrof­fe­nen Pro­jek­te der ver­gan­ge­nen Jah­re dahin­ge­hend genau zu unter­su­chen. Als Grund­la­ge kann hier­für der bereits ange­kün­dig­te Fall­be­richt des BKar­tA sein, der in den nächs­ten Tagen bis Wochen zu erwar­ten ist und detail­lier­te Infor­ma­tio­nen des Sach­ver­halts beinhaltet.

Ver­fü­gung des BKar­tA noch nicht rechtskräftig

Die ver­häng­ten Buß­gel­der sind zum Zeit­punkt der Ver­öf­fent­li­chung die­ses Arti­kels noch nicht rechts­kräf­tig. Die betei­lig­ten Unter­neh­men kön­nen gegen die Ent­schei­dung inner­halb eines Monats noch Beschwer­de ein­le­gen, über die das Ober­lan­des­ge­richt Düs­sel­dorf dann ent­schei­den wür­de. Ent­spre­chen­de Schrit­te wur­den zumin­dest von einem der betei­lig­ten Unter­neh­men bereits angekündigt.

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