“Im November 2010 trat die Verordnung (EU) Nr. 913/2010 zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr in Kraft. Das ist zehn Jahre her! Im Mai 2016 wurde dann die neue Interoperabilitätsrichtlinie (EU) 2016/797 verabschiedet, welche die technischen Voraussetzungen für den einheitlichen europäischen Eisenbahnraum schaffen soll, um die Wettbewerbsfähigkeit der Schienenverkehrsbranche zu verbessern. Seit mindestens einer Dekade sind also die EU-Mitgliedstaaten mehrfach gesetzlich dazu verpflichtet worden, grenzüberschreitende Schienenverkehrskorridore einzurichten und in diese zu investieren. Wahrscheinlich werden auch alle EU-Mitgliedstaaten erklären, dass sie genau das in den letzten zehn Jahren getan haben, und dazu Hochglanz-Broschüren über einzelne Vorzeigeprojekte präsentieren. Doch mit der Verbesserung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Schiene gegenüber anderen Verkehrsträgern scheinen derartige Maßnahmen leider nicht einher gegangen zu sein.”
Sebastian Giera in seinem Beitrag: “Wenn der Schwanz mit dem Hund wackelt: Auf Schienen durch Deutschland & Europa” in der aktuellen Ausgabe des bahn manager (03/2020).
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