reusch­law Update – Funk­an­la­gen im Maschinen- und Anlagenbau

OrtWebinar

Datum 18.04.2023, 10:00 Uhr

Seit Janu­ar 2023 liegt der fina­le Text der Maschi­nen­ver­ord­nung als Nach­fol­ge­re­ge­lung der bekann­ten, aber in die Jah­re gekom­me­nen Maschi­nen­richt­li­nie 2006/42/EG vor. Es ist wahr­schein­lich, dass die Ver­ord­nung im zwei­ten Quar­tal die­ses Jah­res durch ihre Ver­öf­fent­li­chung im Amts­blatt der EU in Kraft tritt und mit einem Über­gangs­zeit­raum von 42 Mona­ten Ende des Jah­res 2026 in allen Tei­len ver­bind­lich gilt. Die Ver­an­stal­tung stellt die wesent­li­chen Rege­lun­gen der neu­en Ver­ord­nung im Grund­satz vor, mit einem Fokus auf die gel­ten­den Anfor­de­run­gen an die Cyber­si­cher­heit für Maschi­nen, die Funk­mo­du­le beinhalten.

Ses­si­on 1: Grund­sätz­li­che Rege­lun­gen der Maschi­nen­ver­ord­nung
Refe­ren­tin: Saskia Witt­brodt, Seni­or Asso­cia­te, reuschlaw

In der ers­ten Ses­si­on stel­len wir die Neue­run­gen und grund­sätz­li­chen Rege­lun­gen der neu­en Maschi­nen­ver­ord­nung und ihr Ver­hält­nis zur Funk­an­la­gen­richt­li­nie 2014/53/EU vor. Beson­de­res Augen­merk wird in die­sem Rah­men auf die Rege­lun­gen zur Sicher­heit von Steue­run­gen und Cyber­si­cher­heit sowie die Mög­lich­keit der Bereit­stel­lung digi­ta­ler Infor­ma­tio­nen gelegt. 

Ses­si­on 2: Cyber-Security-Anforderungen für Maschi­nen mit Funk­mo­du­len
Refe­rent: Dr. Mat­thi­as Flie­ger, Head of Depart­ment Cer­ti­fi­ca­ti­on bei CTC advan­ced GmbH

Im zwei­ten Teil der Ver­an­stal­tung wer­den im Deep Dive die tech­ni­schen Anfor­de­run­gen an Maschi­nen als Funk­an­la­gen beleuch­tet mit einem beson­de­ren Fokus auf den gel­ten­den Anfor­de­run­gen an Cyber­si­cher­heit gemäß dele­gier­ter Rechts­ver­ord­nung 2022/30/EU. Dar­über hin­aus wird ein Ein­blick in den Stand der rele­van­ten Nor­mung gegeben.

Die Ver­an­stal­tung wird am 18. April 2023 von 10:00–11:30 Uhr als Web­i­nar mit der Video­kon­fe­renz­soft­ware Zoom durchgeführt.

Die Anmel­dung ist bereits geschlossen.

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