Vor dem Hintergrund des zunehmenden Online-Handels, der immer komplexer werdenden globalen Lieferketten und einer Vielzahl neuer Geschäftsmodelle sah sich die Marktüberwachung in den letzten Jahrzehnten vor erhebliche Probleme gestellt, die auf Basis des alten Marktüberwachungsrechts nicht sachgerecht gelöst werden konnten. Mit der Verordnung (EU) 2019/1020 (MÜ-VO) steht den Behörden nun ein an diese neuen Bedingungen angepasster Rechtsrahmen zur Verfügung, der seit dem 16. Juli 2021 rechtsverbindlich in allen Mitgliedstaaten gilt. Neben neuen Wirtschaftsakteuren und Verantwortlichen, die von den Behörden in die Pflicht genommen werden können, wird nun auch der Online-Handel stärker reguliert und dem Zugriff der Behörden unterworfen. Flankiert wird die MÜ-VO in Deutschland durch das Gesetz zur Marktüberwachung und zur Sicherstellung der Konformität von Produkten (MÜG), welches die behördlichen Zugriffsmöglichkeiten für den nicht harmonisierten Produktbereich regelt.
Welche unternehmerischen Handlungspflichten sich hieraus ableiten und welche Handlungsoptionen in der Auseinandersetzung mit den Marktüberwachungsbehörden bestehen, wollen wir Ihnen in unserem Business Brunch digital am 26.11.2021 vorstellen.
Session 1
Marktüberwachungs-VO und MÜG
- Neue Akteure
- Verschiedene Pflichtenkreise der Akteure
- Fokus: Online-Handel
Referentin
- Saskia Wittbrodt, Senior Associate im Team Regulatory Affairs & Marktmaßnahmen
Session 2
Handlungsoptionen für Unternehmen
- Behördliche Befugnisse
- RAPEX-Risikobewertung und Rückrufmanagement
- Erste Erfahrungen mit OWiG-Verfahren, EUTR und Energieverbrauchskennzeichnung
Referent
- Philipp Reusch, Head of Regulatory Affairs & Marktmaßnahmen
Melden Sie sich jetzt an. Die Teilnahme für Mandanten, KMU, Industrie, etc. ist kostenlos. Die Teilnahme als externe Beraterin / externer Berater ist kostenpflichtig. Wir stellen für die Teilnahme an der Veranstaltung einen Betrag von 599,– € netto in Rechnung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung. Wenn Sie als externe Beraterin / externer Berater teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an marketing@reuschlaw.de.
Die Veranstaltung wird am 26. November 2021 von 10:30–12:00 Uhr als Webinar mit der Videokonferenzsoftware Zoom durchgeführt.
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