Eine Ana­ly­se des recht­li­chen Rah­mens bei der Inverkeh­rbringung von Ladeinfrastrukturen

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Hören Sie Saskia Witt­brodt 28. Janu­ar 2021 im Rah­men der vir­tu­el­len Kon­fe­renz “Grid Inte­gra­ti­on + Elec­tri­fied Mobi­li­ty – Sus­taina­bi­li­ty Check 2021″.

“Bei kon­se­quen­tem Ein­satz von rege­ne­ra­tiv erzeug­tem Strom kön­nen Fahr­zeu­ge mit elek­tri­fi­zier­ten Antrie­ben einen wich­ti­gen Bei­trag zur Erfül­lung der Ziel­set­zun­gen 2030 und 2050 im Ver­kehrs­sek­tor leis­ten. Ent­schei­dend sind die Kun­den. Ein wesent­li­cher Schlüs­sel für den Erfolg in der Brei­te sind Reich­wei­te und pro­blem­lo­ses Nach­la­den. Die Ent­wick­lung und Ver­mark­tung die­ser Pro­duk­te muss des­we­gen mit dem Auf­bau von Lade­infra­struk­tu­ren sinn­voll syn­chro­ni­siert wer­den. Die­ser Pro­zess benö­tigt stär­ke­re Impul­se.” (atzlive.de)

Um nach­hal­ti­ge Pro­dukt­lö­sun­gen auch in inter­na­tio­na­len Märk­ten erfolg­reich plat­zie­ren zu kön­nen, ist eine tech­no­lo­gie­of­fe­ne Dis­kus­si­on für ein brei­te­res Fach­pu­bli­kum von immer grö­ßer wer­den­der Bedeutung.

Neben ande­ren Exper­ten prä­sen­tiert Saskia Witt­brodt “Eine Ana­ly­se des recht­li­chen Rah­mens bei der Inverkeh­rbringung von Ladeinfra­strukturen”.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu Pro­gramm und Anmel­dung fin­den Sie auf der Web­site des ATZ live.

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