Ein Leitfaden für die Praxis
„Das GPS-Tracking von Lieferfahrzeugen und Gütern ist aus der Logistikbranche nicht mehr wegzudenken – zu groß sind die mit der Ortung verbundenen Vorteile für Logistikunternehmen und Kunden. Aufgrund der insbesondere für die Beschäftigten eines Unternehmens erheblichen datenschutzrechtlichen Relevanz, stellt die rechtskonforme Umsetzung des Trackings jedoch eine Herausforderung dar. Neben der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung und insbesondere der genauen Bestimmung der Zwecke und Rechtsgrundlagen des GPS-Trackings, kann die Implementierung innerhalb eines Unternehmens aus rechtlicher Sicht durch eine Auswahl von datenschutzfreundlichen technischen Geräten sowie der dokumentierten Abschaltung nicht benötigter Funktionen vereinfacht werden. In Betracht kommt hier beispielsweise die lediglich anlassbezogene Erfassung von Echtzeitdaten oder ein “unpräziseres” Tracking, welches lediglich einen ungefähren Standort angibt. Werden datenschutzrechtliche Erwägungen früh in die jeweiligen Planungen mit einbezogen, lässt sich das GPS-Tracking in der Regel mit guten Argumenten rechtfertigen und datenschutzkonform umsetzen. Die Devise lautet daher: Keine Scheu vor dem Datenschutzrecht.“
Stefan Hessel und Christoph Callewaert in der LogR, Logistik & Recht, Heft 2, Dezember 2022, 1. Jahrgang.