Seit April 2018 ist die Durchführungsverordnung (EU) 2018/545 der Kommission online veröffentlicht. Darin geht es vor allem um die praktischen Modalitäten für die Genehmigung für das Inverkehrbringen von Schienenfahrzeugen und die Genehmigung von Schienenfahrzeugtypen gemäß der Richtlinie (EU) 2016/797 des Europäischen Parlaments und des Rates. Beides, die EU Zulassungsverordnung und die Richtlinie geben Aufschluss wie in Zukunft die Zulassungverfahren abzulaufen haben.
Rückblick
In 2015 nahm die Europäische Union (EU) ihre Tätigkeit, die in Verzögerung geraten war, zur Verabschiedung eines 4. Eisenbahnpakets wieder auf, um die europäische Eisenbahnindustrie gegenüber den anderen Verkehrsträgern wieder wettbewerbsfähig und attraktiv zu machen. Gut zwei Jahre später, im Sommer 2017, veranlasste die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) durch sogenannte SERA Konferenzen eine europaweite Aufklärungs-Kampagne.
Die neue Zulassungsverordnung für Schienenfahrzeuge – wesentliche Änderungen
Die neue europäische Durchführungsverordnung wird künftig detailliert die Zulassung von Schienenfahrzeugen regeln; die Neuerungen lassen im Wesentlichen wie folgt beschreiben und zusammenfassen:
- Harmonisierung:
Die neue Zulassungsverordnung ist zunächst einmal ein riesiges europaweites Harmonisierungsverfahren. Künftig wird in der gesamten EU, in allen Mitgliedsstaaten, für alle Behörden und für alle Antragsteller nur noch ein einziges Verfahren gelten.
- Europäisierung:
Künftig werden alle Anträge auf Zulassung sowie die Ausstellung der Zulassungsbescheide und Genehmigungen für Schienenfahrzeuge zentral von der ERA mit Sitz im französischen Valenciennes vorgenommen. Lediglich bei einer rein nationalen Zulassung besteht die Möglichkeit das Verfahren auch über die dann zuständige nationale Zulassungsbehörde (NSA) abzuwickeln.
- Privatisierung:
Das neue Verfahren besteht nur noch aus zwei Phasen, nämlich der Phase vor Antragstellung auf Zulassung und der Phase nach dem Antrag auf Zulassung. Hersteller bzw. Antragsteller sind insoweit angehalten künftig erst dann und nur noch dann einen Antrag auf Zulassung zu stellen, wenn und soweit alle erforderlichen und notwendigen Antragsunterlagen vollständig, schlüssig und prüffähig vorliegen Jedoch ist eine mögliche Begleitung des Verfahrens durch die Behörde möglich; das aber nur nach ausdrücklicher Aufforderung
- Digitalisierung:
Abgewickelt wird das neue Zulassungsverfahren künftig online, über den sogenannten „One Stop Shop“ (kurz OSS).
Fazit
Die neue EU-Verordnung für die Zulassung von Schienenfahrzeugen bringt den Herstellern von Schienenfahrzeugen deutlich mehr Verantwortung als in der Vergangenheit. Systematisch fügt sich dieses Konzept sehr gut in das so genannte Europäische ‘New Approach’ zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften ein. Die Hauptlast der Arbeiten liegt künftig bei den Antragstellern, die das Genehmigungsverfahren selbst vorbereiten, organisieren und gewährleisten müssen, bis der vollständige Antrag bei der Genehmigungsbehörde eingereicht wird. Aus deutscher Sicht stellt die neue Verordnung jedoch einen Rückschritt bei der Zulassung von Schienenfahrzeugen dar. Die gesetzlich festgelegten administrativen Bearbeitungszeiten sind länger als die derzeitigen deutschen, und national bewährte und etablierte Best Practices – wie z.B. Serienzulassungen oder Anforderungssperren – sind vom europäischen Gesetzgeber nicht vollständig übernommen worden.
Ausblick
Ab Juni 2019 wird die Agentur im Mittelpunkt des neuen EU-weit harmonisierten Genehmigungsverfahrens stehen und die erforderlichen Arbeiten und Bewertungen von den nationalen Behörden übernehmen. Neue Konzepte wie die europäische Mehrländerzulassung oder das internetbasierte Prozesstool OSS (One-Stop-Shop) haben den Zweck und das Potenzial, den Zulassungsprozess einfacher, schneller und kostengünstiger zu gestalten.
zurück