Mehr als 5.000 Eingaben zum Beschränkungsvorschlag werden nun ausgewertet.
Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (kurz PFAS) bilden eine Gruppe von mehr als 10.000 verschiedenen Industriechemikalien. Insbesondere wegen ihrer wasser- und ölabweisenden Wirkung sowie der Strahlungs- und Temperaturbeständigkeit finden PFAS in zahlreichen Industrien Anwendung. Allerdings sind PFAS und deren Verbindungen nicht abbaubar und somit bioakkumulierend. Zudem stehen zumindest einige PFAS im Verdacht, krebserregend und fortpflanzungsgefährdend zu sein.
Aufgrund der negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt ist die Verwendung einzelner PFAS bereits europaweit stark reguliert. Das derzeitige Beschränkungsverfahren hat zum Ziel, in der EU ein Verwendungsverbot nahezu aller PFAS durchzusetzen. Der Beschränkungsvorschlag sieht nur wenige, zeitlich begrenzte Ausnahmen vom Verwendungsverbot für bestimmte PFAS vor.
Am 25. September 2023 endete die Konsultationsphase, innerhalb derer Wirtschaftsakteure und Interessenvertreter ihre Anmerkungen zu den Auswirkungen des Beschränkungsvorschlags an die ECHA übermitteln konnten. Erwartungsgemäß wurde von dieser Möglichkeit in erheblichem Maße Gebrauch gemacht – ca. 5.600 Kommentare aus 53 Ländern gingen ein. Kritisiert wird unter anderem, dass die Verwendung zahlreicher PFAS beschränkt wird, obwohl gleichwertige Alternativen oder Substitutionsstoffe fehlen. Dies birgt insbesondere in der Medizinproduktebranche und im Gesundheitswesen erhebliche Risiken. Die Automobilbranche befürchtet hingegen, dass die – ebenfalls EU-politisch forcierte – Abkehr von fossilen Antrieben verhindert werde. So seien einige PFAS bei der Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien und im Rahmen von Wasserstofftechnologien unersetzlich.
Die Ausschüsse der ECHA werden die Eingaben aus der Konsultationsphase auswerten und beabsichtigen, 2024 Stellungnahmen abzugeben. Diese Stellungnahmen werden im anschließenden REACH-Regelungsausschuss zwischen Vertretern der EU-Kommission und den EU-Mitgliedsstaaten diskutiert und abgestimmt. Ob und inwieweit sich die Anmerkungen der Stakeholder auf die Stellungnahmen der Ausschüsse und auf die finale Fassung der PFAS-Beschränkung auswirken, bleibt abzuwarten. Denn auch auf ministerialer Ebene wird befürchtet, dass eine übermäßige Regulierung die Innovationsförderung in Zukunfts- und Schlüsseltechnologien beschneiden könne. Gleichzeitig könnte die PFAS-Beschränkung von Seiten der EU genutzt werden, um das im Rahmen der Revision der REACH-Verordnung beabsichtigte „Essential Use“-Konzept zu erproben und einen strikten Maßstab bei der Bestimmung notwendiger PFAS und deren Verwendungen anzulegen. Bis zu einer finalen Fassung der PFAS-Beschränkung, die 2025 verabschiedet werden soll, werden somit noch einige grundlegende Fragen zu klären sein.
Auch wenn sich Umfang und Ausmaß der finalen PFAS-Beschränkung noch nicht abschätzen lassen, hat der Beschränkungsvorschlag die Diskussionsgrundlage dahingehend festgelegt, dass nun lediglich über den Anwendungsbereich und die Laufzeit von ausnahmsweisen Verwendungsmöglichkeiten diskutiert werden dürfte.
Fazit
Wann und in welchem Umfang das PFAS-Verbot kommt, bleibt ungewiss. Dennoch sollten sich betroffene Wirtschaftsakteure nicht ausschließlich auf mögliche Ausnahmetatbestände konzentrieren, sondern die Entwicklung von Alternativen forcieren.
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