Öffent­li­che Kon­sul­ta­ti­on zur PFAS-Beschränkung beendet

Mehr als 5.000 Ein­ga­ben zum Beschrän­kungs­vor­schlag wer­den nun ausgewertet.

Per- und poly­fluo­rier­te Alkyl­sub­stan­zen (kurz PFAS) bil­den eine Grup­pe von mehr als 10.000 ver­schie­de­nen Indus­trie­che­mi­ka­li­en. Ins­be­son­de­re wegen ihrer wasser- und ölab­wei­sen­den Wir­kung sowie der Strahlungs- und Tem­pe­ra­tur­be­stän­dig­keit fin­den PFAS in zahl­rei­chen Indus­trien Anwen­dung. Aller­dings sind PFAS und deren Ver­bin­dun­gen nicht abbau­bar und somit bio­ak­ku­mu­lie­rend. Zudem ste­hen zumin­dest eini­ge PFAS im Ver­dacht, krebs­er­re­gend und fort­pflan­zungs­ge­fähr­dend zu sein. 

Auf­grund der nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen auf Mensch und Umwelt ist die Ver­wen­dung ein­zel­ner PFAS bereits euro­pa­weit stark regu­liert. Das der­zei­ti­ge Beschrän­kungs­ver­fah­ren hat zum Ziel, in der EU ein Ver­wen­dungs­ver­bot nahe­zu aller PFAS durch­zu­set­zen. Der Beschrän­kungs­vor­schlag sieht nur weni­ge, zeit­lich begrenz­te Aus­nah­men vom Ver­wen­dungs­ver­bot für bestimm­te PFAS vor.

Am 25. Sep­tem­ber 2023 ende­te die Kon­sul­ta­ti­ons­pha­se, inner­halb derer Wirt­schafts­ak­teu­re und Inter­es­sen­ver­tre­ter ihre Anmer­kun­gen zu den Aus­wir­kun­gen des Beschrän­kungs­vor­schlags an die ECHA über­mit­teln konn­ten. Erwar­tungs­ge­mäß wur­de von die­ser Mög­lich­keit in erheb­li­chem Maße Gebrauch gemacht – ca. 5.600 Kom­men­ta­re aus 53 Län­dern gin­gen ein. Kri­ti­siert wird unter ande­rem, dass die Ver­wen­dung zahl­rei­cher PFAS beschränkt wird, obwohl gleich­wer­ti­ge Alter­na­ti­ven oder Sub­sti­tu­ti­ons­stof­fe feh­len. Dies birgt ins­be­son­de­re in der Medi­zin­pro­dukt­e­bran­che und im Gesund­heits­we­sen erheb­li­che Risi­ken. Die Auto­mo­bil­bran­che befürch­tet hin­ge­gen, dass die – eben­falls EU-politisch for­cier­te – Abkehr von fos­si­len Antrie­ben ver­hin­dert wer­de. So sei­en eini­ge PFAS bei der Her­stel­lung von Lithium-Ionen-Batterien und im Rah­men von Was­ser­stoff­tech­no­lo­gien unersetzlich.

Die Aus­schüs­se der ECHA wer­den die Ein­ga­ben aus der Kon­sul­ta­ti­ons­pha­se aus­wer­ten und beab­sich­ti­gen, 2024 Stel­lung­nah­men abzu­ge­ben. Die­se Stel­lung­nah­men wer­den im anschlie­ßen­den REACH-Regelungsausschuss zwi­schen Ver­tre­tern der EU-Kommission und den EU-Mitgliedsstaaten dis­ku­tiert und abge­stimmt. Ob und inwie­weit sich die Anmer­kun­gen der Stake­hol­der auf die Stel­lung­nah­men der Aus­schüs­se und auf die fina­le Fas­sung der PFAS-Beschränkung aus­wir­ken, bleibt abzu­war­ten. Denn auch auf minis­te­ria­ler Ebe­ne wird befürch­tet, dass eine über­mä­ßi­ge Regu­lie­rung die Inno­va­ti­ons­för­de­rung in Zukunfts- und Schlüs­sel­tech­no­lo­gien beschnei­den kön­ne. Gleich­zei­tig könn­te die PFAS-Beschränkung von Sei­ten der EU genutzt wer­den, um das im Rah­men der Revi­si­on der REACH-Verordnung beab­sich­tig­te „Essen­ti­al Use“-Konzept zu erpro­ben und einen strik­ten Maß­stab bei der Bestim­mung not­wen­di­ger PFAS und deren Ver­wen­dun­gen anzu­le­gen. Bis zu einer fina­len Fas­sung der PFAS-Beschränkung, die 2025 ver­ab­schie­det wer­den soll, wer­den somit noch eini­ge grund­le­gen­de Fra­gen zu klä­ren sein.

Auch wenn sich Umfang und Aus­maß der fina­len PFAS-Beschränkung noch nicht abschät­zen las­sen, hat der Beschrän­kungs­vor­schlag die Dis­kus­si­ons­grund­la­ge dahin­ge­hend fest­ge­legt, dass nun ledig­lich über den Anwen­dungs­be­reich und die Lauf­zeit von aus­nahms­wei­sen Ver­wen­dungs­mög­lich­kei­ten dis­ku­tiert wer­den dürfte.

Fazit

Wann und in wel­chem Umfang das PFAS-Verbot kommt, bleibt unge­wiss. Den­noch soll­ten sich betrof­fe­ne Wirt­schafts­ak­teu­re nicht aus­schließ­lich auf mög­li­che Aus­nah­me­tat­be­stän­de kon­zen­trie­ren, son­dern die Ent­wick­lung von Alter­na­ti­ven forcieren.

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